Deutsche Fahndung in US-Cloud möglich

Deutsche Ermittler können mit einem Rechtshilfeersuchen in US-Cloud-Diensten suchen und Inhalte beschlagnahmen. Umgekehrt können ausländische Ermittler über das G8 24/7-Netzwerk Ersuchen um Herausgabe von Cloud-Daten stellen.

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Von
  • Detlef Borchers

Deutsche Ermittler können mit einem Rechtshilfeersuchen über den Generalbundesanwalt in US-amerikanischen Cloud-Diensten suchen und Inhalte beschlagnahmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Überwachung von Cloud-Diensten hervor. Umgekehrt können ausländische Ermittler über das G8 24/7-Netzwerk Ersuchen um Sicherung und Herausgabe von Cloud-Daten stellen. Genauere Angaben dazu gibt es nicht, weil nach Angaben der Bundesregierung weder die Zahl solcher Ersuchen noch die Art der Beantwortung statistisch erfasst werden. Dies kritisiert die Linksfraktion, da so das Ausmaß der grenzüberschreitenden Überwachung nicht nachvollziehbar sei.

In der Kleinen Anfrage wollte die Linke wissen, inwieweit es der US-amerikanische Patriot Act oder der Foreign Intelligence Surveillance Act den US-Behörden gestattet, auf deutsche Cloud-Inhalte zuzugreifen. Zudem wurde auch nach dem umgekehrten Rechtsweg gefragt. Die Bundesregierung beantwortete diese Frage mit dem Hinweis auf den Vertrag über Rechtshilfeersuchen zwischen Deutschland und USA (RHv D-USA) vom 14. Oktober 2003 in Verbindung mit dem Zusatzvertrag vom 18. April 2006 und dem Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität vom 23. November 2001. Danach ist die Geschwindigkeit der Maßnahme von zentraler Bedeutung. Wie viele Rechtshilfeersuchen um Cloud-Inhalte von EU-Ländern oder der USA gestellt wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Umgekehrt heißt es in der Antwort, dass der Generalbundesanwalt im Jahr 2012 ein Rechtshilfeersuchen an das US-amerikanische Justizministerium schickte, abgesichert durch einen richterlich angeordneten Durchsuchungsbeschluss. Die Bitte, "bei einem Dienstleister die vollständigen Inhalte eines dort von einem Beschuldigten eingerichteten Speicherplatzes zu erheben und zur Verfügung zu stellen" war erfolgreich: Das Rechtshilfeersuchen sei im Juli 2012 erledigt worden.

Nach Ansicht des Abgeordneten Andrej Hunko von der Links-Fraktion zeige diese Antwort, dass die Zusammenarbeit der Ermittler in der Cloud "wie geschmiert" laufe, aber keiner Kontrolle unterliege. "Ich fordere die Bundesregierung deshalb auf, eine an den Grundrechten orientierte, öffentliche Auseinandersetzung über die Ausforschung von Cloud-Daten zu beginnen. Kern dieser Diskussion muss die Betonung der telekommunikativen Privatsphäre sein: Nutzerinnen und Nutzer müssen sich darauf verlassen können, dass ihre verschlüsselt im Internet abgelegten Dateien nicht von Dritten eingesehen werden", erklärte Hunko. (jk)