Pirate-Bay-Gründer blitzen vorm Gerichtshof für Menschenrechte ab

2010 wurden die Pirate-Bay-Gründer Peter Sunde und Fredrik Neij wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Mit ihren Versuchen, dagegen anzugegen, sind sie bislang überall gescheitert – jetzt auch vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

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Die Pirate-Bay Gründer Peter Sunde und Fredrik Neij sind mit ihrem Antrag an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Sie wollten damit gegen ihre Verurteilung wegen Urheberrechtsverletzung angehen, die 2010 in Schweden über sie verhängt wurde. Die Straßburger Richter sahen die Entscheidung ihrer schwedischen Kollegen jedoch als angemessen an.

In ihrer im Juni 2012 eingereichten Beschwerde hatten Sunde und Neij argumentiert, dass die Verurteilung ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletze. So hätten sie mit "The Pirate Bay" lediglich eine Plattform zum freien Austausch von Inhalten bereitgestellt und seien nicht für die Urheberrechtsverletzungen, die andere damit begangen haben, verantwortlich.

Der Gerichtshof stimmte in seiner Ablehnung zwar zu, dass Sundes und Neijs Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde – gleichzeitig sei dies jedoch für die Wahrung der Urheberrechte der Kläger nötig gewesen und in einem legitimen Rahmen erfolgt. Die Richter hoben hervor, dass die Pirate-Bay-Betreiber die zahlreichen Urheberrechtsverletzungen bei den Filesharing-Aktivitäten ignoriert hätten und trotz klarer Aufforderungen keine Maßnahmen dagegen ergriffen. Die in Schweden verhängten Strafen seien insgesamt nicht unverhältnismäßig ausgefallen.

Bereits im November war Sunde mit einem Antrag vorm obersten schwedischen Gerichtshof gescheitert, das Verfahren gegen ihn neu aufzurollen. Damit hatte Sunde alle rechtlichen Mittel in seinem Heimatland ausgeschöpft. Mit der Ablehnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dürften für die Pirate-Bay-Gründer nicht mit mehr viele Möglichkeiten offenstehen. Gegenüber Torrentfreak äußerte Peter Sunde allerdings vielsagend, dass noch nicht alle Türen geschlossen seien – ohne ins Detail zu gehen.

2010 wurden Sunde und Neij wegen massiver Urheberrechtsverletzungen zu einer Geldbuße von 46 Millionen schwedischen Kronen (derzeit rund 5,5 Millionen Euro) sowie jeweils zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt – Anfang 2012 wurde das Urteil endgültig bestätigt. Das Verfahren gegen den dritten Mitgründer Gottfrid Svartholm Warg war zunächst abgetrennt worden und endete dann ebenfalls mit einer Verurteilung, die im Oktober 2011 in Abwesenheit Wargs in letzter Instanz bestätigt wurde. Warg wurde im September 2012 von Kambodscha nach Schweden abgeschoben und sogleich von den schwedischen Behörden verhaftet. (axk)