Koalition erzielt Kompromiss für neues Datenschutzrecht

Politiker von CDU/CSU und SPD haben sich laut einem Zeitungsbericht bei einem Treffen darauf verständigt, das Listenprivileg kaum einzuschränken. Das heißt, auch künftig müssen Verbraucher nicht ausdrücklich der Weitergabe ihrer Daten zustimmen.

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Politiker von CDU/CSU und SPD haben sich bei einem Treffen mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf eine Reform des Datenschutzrechts verständigt. Das Handelsblatt berichtet, bis zuletzt sei über den Adresshandel zu Werbezwecken verhandelt worden. Nach dem nun erzielten Kompromiss solle das so genannte Listenprivileg kaum eingeschränkt werden.

Das Listenprivileg erlaubt die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher. Unternehmen sollen nun in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei Bedingungen für Lizenzprodukte den Passus über die Weitergabe der Kundendaten hervorheben. Der Kunde muss diesem Passus nicht gesondert ausdrücklich zustimmen, das heißt er müsste künftig widersprechen, wenn er zwar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt, die Weitergabe seiner Daten aber ablehnt.

Eine weitere Bestimmung sieht vor, dass ein Unternehmen, das Adressdaten eines anderen Unternehmens nutzt, dem Verbraucher offenbaren muss, woher er sie hat. Ausnahmen gelten für karitative Organisationen und für Forschungsinstitute. Bußgelder bei Verstößen gegen den Datenschutz sollen massiv erhöht werden. Auch soll der betriebliche Datenschutzbeauftragte gestärkt und eine Generalklausel zum Arbeitnehmer-Datenschutz eingefügt werden.

Heute beraten die Koalitionsfraktionen über den Kompromiss. Dabei ist nach Angaben der Zeitung noch nicht sicher, ob die Verbraucherpolitiker zustimmen werden. Wenn die Fraktionen den Kompromiss absegnen, kann die Novelle nach der morgigen Anhörung im Innenausschuss am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Die Novelle des Datenschutzgesetzes, über die seit rund einem Jahr verhandelt wird, drohte Ende Mai zu scheitern. Während die CDU/CSU-Fraktion die Aufsichtsbehörden stärken wollte, forderte die SPD ein Verbandsklagerecht. Laut dem Kompromiss sollen die Datenschutzbeauftragten gestärkt werden, während das Verbandsklagerecht vom Tisch ist. (anw)