Einigung auf Zugriffsregeln für IP-Adressen und Passwörter

Die schwarz-gelbe Koalition hat sich auf Nachbesserungen am Regierungsentwurf zur Bestandsdatenauskunft verständigt. Die Zweckbindung von Abfragen soll klarer gefasst und der Rechtsschutz ausgeweitet werden.

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Die Regierungskoalition hat sich auf Nachbesserungen am umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft verständigt. Kern des heise online vorliegenden Änderungsantrags ist eine klarere Zweckbindung der Befugnis für Strafverfolger, Informationen über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift manuell abzufragen. Darüber hinaus soll der Rechtsschutz für Betroffene ausgeweitet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion trägt die Initiative mit.

Sachverständige hatten bei einer parlamentarischen Anhörung am Montag moniert, dass der ursprüngliche Vorstoß schwere handwerkliche Fehler aufweise und die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) sowie der Bundespolizei massiv in den präventiven Bereich ausdehne. Bestandsdaten sollen daher künftig nur noch "im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" der berechtigten Stellen abgefragt werden.

Die Koalition geht damit davon aus, dass der Anwendungsbereich des Instruments "nicht willkürlich ausgeweitet werden kann" und Auskunftsbegehren – den wiederholten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend – nicht "ins Blaue hinein" gerichtet werden dürfen. Gemäß der Interpretation von Schwarz-Gelb muss mit der Formulierung für Anfragen bei den Providern ein Anfangsverdacht beziehungsweise eine konkrete Gefahr vorliegen.

Betroffene sollen zudem von der Maßnahme im Nachhinein in Kenntnis gesetzt werden, solange damit der Zweck der Auskunft nicht vereitelt wird oder einer Benachrichtigung "überwiegende schutzwürdige Belange" Dritter entgegenstehen.

Den Zugriff auf PINs, PUKs oder Passwörter will die Koalition nur mit richterlicher Genehmigung zulassen. Wollen Geheimdienste an derlei Codes heran, muss die für sie zuständige parlamentarische G10-Kontrollkommission das absegnen. Zur Begründung führt die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz aus, dass solche Informationen "digitalen Wohnungsschlüsseln" entsprächen, die den Weg zu "höchst persönlichen Daten aus quasi allen Lebensbereichen" ebneten.

Die Verankerung des Richtervorbehalts stelle so einen "großen Gewinn für den Rechtsstaat", meint Piltz. Praktiker kritisieren dagegen, dass die zuständigen Ermittlungsrichter überfordert seien, nur wenige Minuten zur Prüfung einschlägiger Anträge hätten und diese größtenteils durchwinkten. Wie bei Abfragen rund um IP-Adressen soll mit der Korrektur zudem auch für PINs und Passwörter eine nachträgliche Benachrichtigungspflicht vorgeschrieben werden. (gr)