US-Richterin stoppt FBI-Datenhunger

Die sogenannten "National Security Letters", in deren Rahmen US-Behörden Daten von Nutzern ohne deren Einverständnis anfordern können, verstoße gegen den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, so ein kalifornisches Bezirksgericht.

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Von
  • Peter König

Die Bezirksrichterin Susan Illston hat die US-amerikanische Regierung aufgefordert, in Zukunft keine "National Security Letters" (NSL) mehr zu verschicken. Mit diesem Instrument kann vor allem die US-Ermittlungsbehörde FBI bei Untersuchungen zur nationalen Sicherheit beispielsweise Nutzerdaten von Internetdienstleistern wie Google anfordern, ohne dass die Betroffenen dagegen Einspruch erheben können.

Diese Praxis stützt sich auf die Befugnisse des FBI zur Durchleuchtung Verdächtiger im Rahmen des Anti-Terror-Pakets Patriot Act und wurde bereits in der Vergangenheit kritisiert, unter anderem vom US-Justizministerium. Nach Auffassung der Richterin Illston verstoßen die NSL allerdings prinzipiell gegen den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung und sind damit rechtswidrig. Allerdings räumt die Richterin der Regierung eine Berufungsfrist von 90-Tagen ein.

Das Urteil fiel im Rahmen eines Prozesses, bei dem eine anonym bleibende Telekommunikationsfirma, der ein NSL zugestellt wurde, im Mai 2011 gegen das FBI geklagt hatte. Die Firma ließ sich im Prozess von der Bürgerrechtsorganisation Electronics Frontier Foundation (EFF) vertreten. (pek)