Bundesrat winkt Leistungsschutzrecht durch

SPD und Grüne haben das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Bundesrat nicht aufgehalten. Die Länderkammer hätte das Gesetz nicht kippen, aber den Vermittlungsausschuss anrufen können.

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Wie zuletzt erwartet, hat der Bundesrat keinen Einspruch gegen das Leistungsschutzrecht erhoben, obwohl Schwarz-Gelb in der Länderkammer in der Minderheit sind. Das SPD-geführte Nordrhein-Westfalen hatte am gestrigen Donnerstag angekündigt, den Vermittlungsausschuss nicht anrufen zu wollen. Auch Hamburg, wo die SPD alleine regiert, hatte sich zuvor dagegen ausgesprochen. Für einen Vorstoß von Schleswig-Holstein, das Gesetz an den Vermittlungsausschuss zu verweisen gab es damit keine Mehrheit.

Einen Widerspruch der Länderkammer hätte der Bundestag überstimmen können. Der Verweis an den Vermittlungsausschuss wäre deswegen nur ein Spiel auf Zeit gewesen; hätte es aber bis zur Bundestagswahl keine Einigung gegeben, wäre das Gesetz verfallen. Nun wird es in einem Entschließungsantrag lediglich als "handwerklich schlecht" kritisiert. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte für den Fall eines Wahlsiegs angekündigt, seine Partei werde dann ein "neues, taugliches Gesetz" auf den Weg bringen.

Dem lange heftig umkämpften Gesetz hatte der Bundestag am 28. Februar mit der Mehrheit der Regierungskoalition beschlossen. In der vorhergehenden Debatte hatte der SPD-Abgeordnete Lars Klingbeil noch angekündigt, dass man das Gesetz im Bundesrat stoppen werde. Als bekannt wurde, dass dem nicht so sein wird, zeigte er sich auf Twitter denn auch frustriert. An der Situation gebe es "nix schönzureden". Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) lobte die Entscheidung des Bundesrats dagegen umgehend als "richtungsweisende Entscheidung", mit der der die "Leistungen der Verlage erstmals grundsätzlich anerkannt und rechtlich geschützt" würden.

Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger will das Parlament den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessern. Dazu soll vor allem die Stellung der Verleger gegenüber gewerblichen Betreibern von Suchmaschinen gestärkt werden. Verleger von Zeitungen und Zeitschriften wird dazu das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. "Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" sollen aber auch in Zukunft etwa von News-Aggregatoren angezeigt werden. Unklar ist, wie lang diese erlaubte Länge konkret ist.

Das Gesetz war von verschiedenen Seiten teilweise heftig kritisiert worden, zuletzt in einem offenen Brief von Journalisten und Juristen. Bereits vor der Verabschiedung war ein Rechtsgutachten zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Das bezog sich jedoch noch auf den Entwurf vor dessen letzter Änderung durch die Regierungskoalition.

Wenige Tage nach dem Beschluss im Bundestag hatten die Geschäftsführung und die Redaktionen des Heise Zeitschriften Verlags in eigener Sache ihre Haltung zu den neuen Regeln erläutert. (mho)