US-Behörde verlangt Kundendaten von Schweizer Bank

Die US-amerikanische Steuerbehörde will dem Verdacht nachgehen, ob US-Bürger über die Großbank UBS Geld am Fiskus vorbeigeschleust haben.

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Die US-amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) hegt den Verdacht, die Schweizer Großbank UBS habe US-Bürgern dabei geholfen, Geld am Fiskus vorbeizuschleusen. Sie hat gestern von einem Gericht in Florida die Vollmacht erhalten, von UBS die Herausgabe von Daten US-amerikanischer Steuerzahlern zu verlangen, die Kunden der Bank sind. Die Anordnung erging gegen "John Doe", also Unbekannt, geht aus einer Mitteilung des US-Justizministeriums hervor.

Die UBS-Aktie geriet gestern nach der Entscheidung des Gerichts unter Druck, sie erholte sich heute aber bereits wieder. In Medienberichten war gar die Rede von einer transatlantischen Herausforderung für das Schweizer Bankgeheimnis. Ob es eine Amtshilfe der Schweizer Behörden gibt und wie diese aussieht, ist laut Medienberichten unklar.

Bevor der IRS an die Daten gelange, würden sie zuvor auf jeden Fall von den Eidgenössischen Steuerbehörden geprüft, hieß es. Sie würden nachschauen, ob sich aus den Daten von schätzungsweise 20.000 US-Amerikanern ein Verdacht auf Steuerbetrug oder -hinterziehung ergibt. Bei Steuerhinterziehung (in der Schweiz lediglich ein Vergehen, keine Straftat, und daher nicht mit der Aufhebung des Bankgeheimnisses verbunden) kooperiert die Schweiz nicht mit ausländischen Behörden, die Daten würden nur bei Betrugsverdacht (bei dem auch in der Schweiz das Bankgeheimnis nicht greift) an den IRS weitergeleitet.

Ausgelöst wurden die Ermittlungen der US-Steuerbehörde durch ein Geständnis des ehemaligen UBS-Kundenberaters Bradley Birkenfeld. Er hatte sich im Juni vor Gericht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig bekannt. UBS-Mitarbeiter hätten demnach reichen US-Kunden geholfen, mit Hilfe von Scheinfirmen an den US-Behörden vorbei große Summen im Ausland zu deponieren. Nach Birkenfelds Aussagen könnten über UBS 20 Milliarden US-Dollar am Fiskus vorbeigeschoben worden sein.

US-amerikanische Steuerzahler sind nach US-Recht dazu verpflichtet, über ihre finanzielle Situation zu berichten, wenn ihr ausländisches Gesamtvermögen an jedem Tag eines Jahres 10.000 US-Dollar übersteigt. Wer mutwillig dagegen verstößt, kann dazu gezwungen werden, die Hälfte seines Vermögens an den Staat abzugeben.

Nach dem 2001 geschlossenen so genannten Qualified-Intermediary-Abkommen müssen in den USA steuerpflichtige Personen den US-Behörden ihre Dividenden- und Zinserträge aus der Schweiz offenlegen oder auf Investitionen in US-Wertpapiere verzichten. Die USA untersuchen derzeit, ob die UBS dieses Abkommen gebrochen hat, indem sie den Kunden aus den USA trotz der fehlenden Offenlegung ermöglicht hat, mit US-Wertschriften zu handeln. (anw)