Berufungsgericht bestätigt Verfügung gegen isoHunt

Im US-Verfahren gegen den Betreiber der Torrent-Suchmaschine isoHunt hat ein Berufungsgericht das Urteil der Vorinstanz weitgehend bestätigt. Das letzte Wort ist damit noch nicht gesprochen.

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Die Betreiber der Torrent-Suchmaschine isoHunt sind in der Berufung gegen eine von der US-Filmindustrie erwirkte Verfügung gescheitert. Zwar gab die Kammer der Berufung in einigen Punkten statt, doch konnte isoHunt die drei Richter in den wesentlichen Fragen der Haftung für Urheberrechtsverletzungen nicht überzeugen. Zu Ende ist das Verfahren damit aber noch nicht.

Das für die nordwestlichen US-Bundesstaaten zuständige Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, welche die Betreiber von isoHunt Ende 2009 mittelbar für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht hatte. Das kalifornische Bundesgericht hatte isoHunt zudem Haftungsprivilegien verweigert, die im US-Copyright etwa für Provider und Suchmaschinenbetreiber vorgesehen sind.

Vertreter der US-Filmindustrie hatten isoHunt und andere Torrent-Verzeichnisse im Frühjahr 2006 verklagt. In dem Zivilverfahren war das US-Bundesgericht zu der Überzeugung gelangt, dass isoHunt-Betreiber Gary Fung sich der Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht hat. Zudem könne er sich nicht auf Haftungsprivilegien berufen, wie sie etwa für Provider gelten, solange sie keine Kenntnis der von ihren Kunden begangenen Verstößen haben.

Das kalifornische Bundesgericht hatte nach dem Urteil im abgekürzten Verfahren ohne Jury eine Verfügung erlassen. Derzufolge muss isoHunt die Veröffentlichung bestimmter Links anhand einer von der Filmindustrie zur Verfügung gestellten Liste mit Titeln und Schlagwörtern unterbinden. Zudem wurde der Zugang zu isoHunt für US-Nutzer blockiert.

Das Berufungsgericht hat diese Maßgaben der Vorinstanz weitgehend bestätigt. Allerdings sind der Kammer einige Vorgaben der Verfügung zu vage. Die Richter fordern etwa eine Klarstellung, welche Begriffe über die in der Verfügung genannten hinaus als "typische Begriffe der Urheberrechtsverletzung" gelten, die isoHunt nicht auf der Seite oder als Keywords einsetzen darf. Fung muss zudem keine Fehler auf der von der Filmbranche eingereichten Liste korrigieren.

Zu weitreichend sind nach Ansicht des Berufungsgerichts Vorgaben zu zukünftigen Beschäftigungen Fungs, die dahingehend interpretiert werden können, dass er nie wieder für ein legales Unternehmen arbeiten dürfe, dessen Kunden sich möglicherweise der Urheberrechtsverletzung schuldig machen – zum Beispiel für einen Provider. Diesen Teil der Verfügung muss die Vorinstanz nun neu formulieren.

Der Spitzenverband der US-Filmindustrie wertet das Urteil in einer Stellungnahme (PDF-Datei) als "wichtigen Schritt nach vorne". "Die Regelung bestätigt ein Grundprinzip des Urheberrechts: Wer ein Geschäftsmodell darauf aufbaut, zu Urheberrechtsverletzungen anzustiften, sie zu ermöglichen und anderen dabei zu helfen, begeht selbst einen Verstoß und wird dafür zur Verantwortung gezogen", erklärte MPAA-Justiziar Henry Hoberman.

Fungs Anwalt Ira Rothken bezeichnete das Urteil der Berufungskammer als Schlag gegen die Freiheit des Internets. "Wir halten den vom Gericht herangezogenen Standard für Anstiftung für nicht eindeutig", sagte der Verteidiger laut TorrentFreak. Rothken will beantragen, dass sich das Berufungsgericht noch einmal mit der großen Kammer (elf Richter) des Falles annimmt.

Ansonsten geht das Verfahren zurück an die erste Instanz. Hier droht Fung noch empfindlicher Schadensersatz. Im Falle des Falles müsse sein Mandant ins Insolvenzverfahren, meint Rothken. Noch ist es allerdings nicht soweit. Der Anwalt will sich mit Fung den Geschworenen stellen: "Dieser Fall sollte von einer Jury gehört werden." (vbr)