EU/Japan: Freihandelsabkommen mit besserem Schutz geistigen Eigentums

Brüssel und Tokio haben den Startschuss für eine vertragliche Absicherung engerer Handelsbeziehungen gegeben. Auch das Urheber-, Patent- und Markenschutzrecht soll im Rahmen des angestrebten Vertrags eine wichtige Rolle spielen.

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Brüssel und Tokio haben am Montag den Startschuss für Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan gegeben. Die erste Gesprächsrunde soll Mitte April stattfinden. Auch das Urheber-, Patent- und Markenschutzrecht soll im Rahmen des angestrebten Vertrags eine wichtige Rolle spielen. Laut einer Folgenabschätzung aus dem vergangenen Jahr haben beide Seiten den "Wert des Fortführens des Dialogs über geistige Eigentumsrechte anerkannt", in den auch geografische Herkunftsangaben wie "Spreewaldgurken" oder "Schwarzwälder Schinken" einfließen sollen. Bereits vorab präsentiert worden sei auch eine gemeinsame Initiative, um den Schutz und die Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern in ganz Asien zu fördern.

Japan werde generell so wahrgenommen, dass es ein gutes Copyright- und Patentsystem habe, heißt es in dem Bericht. Dieses sei aber durch langsame und komplizierte Verfahren gerade im gewerblichen Rechtsschutz gekennzeichnet. Eine Firmenumfrage habe ergeben, dass die Wirtschaft eine verstärkte Kooperation in diesem Bereich bevorzuge, um die Innovation zu sichern und den Wettbewerb aufrecht zu erhalten.

Ein umfassendes Handelsabkommen zwischen beiden Parteien müsse daher eine ganze Reihe an Fragen rund um den Marktzugang behandeln, schreiben die Experten. Neben Tarifen und Zöllen, Handelsdiensten, Investitionen und der öffentlichen Beschaffung seien spezielle Kapitel etwa zum Wettbewerb oder zu Rechten an immateriellen Gütern vorzusehen. Bürgerrechtler und Forscher warnen anhand der Beispiele des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA oder der ins Stocken gekommenen Gespräche über ein Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) aber davor, dass über den Umweg internationaler Verträge oft versucht werde, einen scharfen Schutz einzuführen. Dies erschwere die überfällige Reform des Copyright- und Patentsystems.

Japan ist der siebtgrößte Handelspartner der EU weltweit und der zweitgrößte in Asien nach China. Zusammengenommen machten die Bruttoinlandsprodukte beider Regionen über ein Drittel der weltweiten gehandelten Güter aus. Das angestrebte Übereinkommen beider ökonomischer Riesen soll nach Erwartung der EU-Kommission die europäische Wirtschaft um 0,6 bis 0,8 Prozent ankurbeln und rund 400.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Die Exporte aus der EU nach Japan könnten damit um knapp 33 Prozent steigen, die in die gegenseitige Richtung um 23,5 Prozent. Parallel verhandelt Brüssel derzeit über ein Freihandelsabkommen mit den USA, wo zivilgesellschaftliche Organisationen auf ein Ausklammern des Urheber- und Patentrechts drängen. (jk)