Spanien macht neuen Anlauf gegen das EU-Einheitspatent

Mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof zieht Spanien gegen das Gesetzespaket für das neue gewerbliche Schutzrecht zu Felde. Bislang war das EU-Mitgliedland allein gegen das gewählte Kooperationsverfahren angegangen.

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Spanien hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen das Gesetzespaket für das EU-Einheitspatent erhoben. Laut dem Blog IPKat bezieht sich die Beschwerde auf die einschlägige, im Dezember vom EU-Parlament beschlossene Verordnung für das neue gewerbliche Schutzrecht sowie die damit verknüpften Übersetzungsbestimmungen (AZ: C-146/13 and C-147/13). Gemeinsam mit Italien hatte Spanien bereits 2011 einen ersten Anlauf gegen das Einheitspatent beim EuGH unternommen. Dieser bezog sich allein auf das von den übrigen 25 EU-Staaten gewählte Verfahren der "verstärkten Zusammenarbeit", um die Verordnung auf den Weg zu bringen.

Hauptstreitpunkt ist die an das Vorgehen des Europäischen Patentamts angelehnte Sprachregelung: Sie sieht vor, dass Patente nur auf Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden müssen und nach der Billigung der Münchner Behörde automatisch in allen teilnehmenden EU-Staaten gelten. Der für die erste EuGH-Klage zuständige Generalanwalt Yves Bot hat in seiner Stellungnahme aber keinen Verstoß gegen EU-Recht durch die Kooperationsform beim Einheitspatent gesehen. Das Urteil aus Luxemburg steht noch aus. Italien hat sich derweil vorsorglich dem Übereinkommen für eine europäische Patentgerichtsbarkeit angeschlossen und beteiligt sich nicht am neuen Vorstoß Spanien.

Die zweite Klage Spaniens könnte erfolgsversprechender sein als die erste. Mittlerweile haben Sachverständige, Rechtswissenschaftler, Mittelstandsvereinigungen, Befürworter freier Software und Patentanwälte heftige Kritik am gesetzlichen Rahmen für das Einheitspatent geübt. Die Rede ist etwa von einer verwinkelten, auf Taschenspielertricks abstellenden Konstruktion, die auf tönernen Füßen stehe. Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüterrecht hatte im Herbst die Gesetzespläne als zu komplex und unausgewogen bezeichnet und die damit verknüpfte fehlende Rechtssicherheit beklagt. (jk)