Verfassungsschutz muss für Auskünfte von Mobilfunkunternehmen zahlen

Die Rechnung beträgt genau 1290 Euro: So viel muss der saarländische Verfassungsschutz einem Mobilfunkunternehmen für die Überwachung von Handys zahlen. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes gab der Klage des Unternehmens statt.

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Von
  • dpa

Für die Überwachung von Mobiltelefonen muss der saarländische Verfassungsschutz laut einem Gerichtsurteil an Telekommunikationsunternehmen bezahlen. Das Verwaltungsgericht des Saarlands gab einer entsprechende Klage eines Mobilfunkunternehmens statt, wie das Gericht am Donnerstag in Saarlouis mitteilte. Das Urteil könnte nach Angaben eines Gerichtssprechers Bedeutung für
mehrere andere Bundesländer haben, in denen Landesverfassungsschutzämter ebenfalls eine Bezahlung ablehnen.

Bei dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ging es um eine Forderung des Mobilfunkunternehmens E-plus in Höhe von 1290 Euro. Dieses hatte auf Anordnung des Innenministeriums zwischen dem 18. Oktober 2010 und dem 17. Januar 2011 mehrere Telefonanschlüsse überwacht und Daten an den Verfassungsschutz übermittelt. Dieser lehnte eine Bezahlung mit der Begründung ab, es gebe keine
gesetzliche Regelung.

Das Gericht urteilte dagegen, das Unternehmen habe in Anlehnung an die Bundesregelung Anspruch auf Entschädigung für die Auskunft. Hintergrund ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetztes 2009. Damals überließ es der Bundesgesetzgeber den Ländern, eine Regelung für ihre Verfassungsschutzämter zu finden. Damit entstand eine Gesetzeslücke.

Nach Angaben des Sprechers gibt es inzwischen etwa in Bayern, Niederachsen und Rheinland-Pfalz neue Gesetze. Danach müssten Mobilfunkfirmen dem Landesverfassungsschutz kostenlos Daten überlassen. Das Urteil aus Saarlouis ist noch nicht rechtskräftig. (axk)