Google muss YouTube-Logfiles an Viacom herausgeben

Ein New Yorker Bezirksgericht hat den Suchmaschinenprimus im Streit über Urheberrechtsverletzungen dazu verdonnert, Verbindungsdaten einschließlich IP-Adressen sowie Login-Namen an den Medienkonzern Viacom zu übergeben.

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Ein New Yorker Bezirksgericht hat Google im Rechtsstreit mit Viacom über Urheberrechtsverletzungen auf YouTube dazu verpflichet, dem US-Medienkonzern alle aufbewahrten Logfiles zu übergeben. Der am Dienstag ausgestellte Beschluss (PDF-Datei) bezieht sich auf die gesamte Logdatenbank des Videoportals. Diese enthält die IP-Adresse des Rechners, mit der ein Nutzer ein Video betrachtet hat, den Zeitpunkt des Starts des Filmbeitrags, dessen Identifizierungsnummer sowie gegebenenfalls den Login-Namen des Anwenders. Aufgezeichnet werden die häufig einfach personenbeziehbaren Daten sowohl beim Anschauen eines Videos auf YouTube selbst als auch auf Drittseiten, in die ein solcher Filmschnipsel integriert ist.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) spricht angesichts der Entscheidung von einem gravierenden "Rückschritt beim Datenschutz" und der Verletzung einer Klausel im Video Privacy Protection Act (VPPA). Eine offene Frage ist zudem, inwieweit das Gericht mit der Anordnung gegen Datenschutzbestimmungen in Regionen wie der EU verstoßen hat. Dort gelten für personenbeziehbare Informationen wie IP-Adressen besondere Sicherungsvorschriften.

Google hatte argumentiert, dass die zwölf Terabyte umfassende Datenbank wegen Bedenken über die Privatsphäre der Nutzer nicht herausgegeben werden könne. Richter Louis Stanton bewertete die Datenschutzbedenken dagegen als "spekulativ". Der Mutterkonzern von YouTube habe keinen echten Grund angegeben, der ihn von der Offenbarung der umfangreichen Informationssammlung in einem zivilrechtlichen Verfahren abhalte. In einer Fußnote hält Stanton zudem fest, dass sich der VPPA nur auf die Verkäufe physischer Videokassetten beziehe.

In die Bredouille gebracht hat Google auch seine Haltung zur rechtlichen Stellung von IP-Adressen. Hier vertritt der US-Konzern seit Langem die Ansicht, dass die Internetkennungen "in den meisten Fällen" ohne Zusatzinformationen nicht als personenbezogene Daten gelten könnten. Google will so vermeiden, die derzeitig praktizierte 18-monatige Speicherfrist für Suchanfragendaten einschließlich IP-Adressen verringern zu müssen. Dies entging dem Richter nicht. Zudem verwies er darauf, dass der Suchmaschinenbetreiber selbst erklärt habe, dass der Login-Name für YouTube ein "anonymes Pseudonym" sei, das die Nutzer für sie selbst erfinden könnten. Dass Surfer zu diesem Zweck teils auch ihren Klarnamen verwenden, war Google offenbar selbst nicht aufgefallen.

Das Medienunternehmen Viacom, dem etwa die Musiksender MTV und VH1 gehören, hatte Google und dessen Tochter YouTube im März 2007 in New York verklagt. Der Konzern wirft der Internetfirma "massive Copyright-Verletzungen" vor und fordert Schadensersatz in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar. (Stefan Krempl) / (anw)