Google streitet sich mit EU-Datenschützern über Speicherung von IP-Adressen

Anders als die "Artikel29"-Arbeitsgruppe ist der Online-Werbe- und Suchdienstleister nicht der Meinung, IP-Adressen seien per se personenbezogene Daten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 213 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Der Internet-Werbedienstleister und Suchmaschinenanbieter Google argumentiert gegen die Ansicht der EU-Datenschutzbeauftragten, IP-Adressen seien auch bei der Verarbeitung durch Diensteanbieter personenbezogene Daten. Im "Public Policy Blog" schreibt die Google-Mitarbeiterin Alma Whitten, IP-Adressen könnten nicht von jedem jederzeit einem einzelnen Nutzer zugeordnet werden. Lediglich Internet Service Provider, die zu bestimmten Zeiten IP-Adressen zuweisen und die Daten ihrer Kunden kennen, seien dazu in der Lage.

"Suchmaschinen fallen unter die EU-Datenschutzrichtlinie, wenn IP-Adressen der Nutzer oder Informationen zur Abfolge von Suchbegriffen gesammelt werden", hieß es vorige Woche hingegen in einer Erklärung der "Artikel 29"-Arbeitsgruppe. Die Suchmaschinendienstleister müssten daher die einschlägigen Bestimmungen einhalten, auch wenn ihr Hauptsitz außerhalb der EU liege. Whitten hält dem entgegen, IP-Adressen, wie sie von jeder Website der Welt aufgezeichnet würden, sollten nicht als personenbezogene Daten angesehen werden, da diese normalerweise nicht einzelnen Nutzern zugeordnet werden könnten.

Die EU-Datenschützer hatten Google erstmals im Mai vorigen Jahres kritisiert. Mit der Bevorratung der Suchanfragen verletze der Suchmaschinenspezialist möglicherweise die europäischen Datenschutzgesetze. Im Juni verkündete daraufhin der Suchdienstleister, er werde die Frist bis zur Anonymisierung von Server-Logs verkürzen, im Juli folgte die Verkürzung der Cookie-Lebensdauer. Auf diese Schritte weist auch Whitten nun in ihrem Blog-Eintrag hin. Schließlich sei das Vertrauen der Nutzer das Fundament für den Erfolg. (anw)