Grüne verlangen stärkere Kontrolle von Europol

Die Oppositionspartei fordert im Bundestag eine gerichtliche Aufsicht für das Polizeiamt, mehr Mitspracherechte für das EU-Parlament, klare Grenzen für die Datenverarbeitung sowie eine Beschränkung der Zuständigkeit auf schwere Kriminalität.

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Die Fraktion der Grünen im Bundestag macht sich für eine stärkere Aufsicht über Europol stark. In einem vor kurzem veröffentlichten Antrag (PDF-Datei) der Oppositionspartei zur "rechtsstaatlichen Verbesserung" des europäischen Polizeiamtes erheben die Grünen zwar keine prinzipiellen Bedenken für die von Brüssel geplante Neustrukturierung der Den Haager Polizeibehörde. Sie erwarten aber, dass der überarbeitete rechtliche Rahmen für Europol eine "Kriminalitätsbekämpfung mit Augenmaß gewährleistet und den Schutz der Bürgerrechte sichert". Er müsse daher vor allem durch erweiterte Kontrollmöglichkeiten begleitet werden. Darüber hinaus müssten die bestehenden Gefüge, in denen die Eurocops operieren, "transparenter und effizienter" gestaltet werden.

Laut dem Antrag soll Europol künftig vor allem gerichtlicher Kontrolle unterliegen. Bisher enthält das Übereinkommen für die Behörde allein die Möglichkeit, durch einen Beschluss der Mitgliedsstaaten Streitfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Darüber hinaus soll das EU-Parlament bei der Wahl des Europol-Direktors konsultiert werden. Auch erwarten die Grünen, dass die Behörde die EU-Abgeordneten vorab jeweils über die Prioritäten der Arbeit des kommenden Jahres unterrichten. Den Zuständigkeitsbereich von Europol wollen sie auf organisierte Formen der schweren Kriminalität beschränkt wissen. Der vom EU-Rat bereits prinzipiell befürwortete Vorschlag der EU-Kommission sieht dagegen vor, dass die Ermittler auch zur Prävention und Bekämpfung von terroristischen Straftaten tätig werden sowie das Internet überwachen dürfen.

Weiter setzen sich die Grünen für klare Grenzen bei der Verarbeitung persönlicher Daten durch Europol und die Weitergabe an Drittstaaten oder andere EU-Einrichtungen ein. So solle das Polizeiamt von privaten Stellen übermittelte Informationen nur unter strengen Bedingungen und bei Unbedenklichkeit ihrer Erhebung aufnehmen. Daten, deren Bedeutung für die Aufgaben von Europol noch überprüft würden, müssten in separaten Informationssystem maximal sechs Monate gespeichert werden. Einen unmittelbaren Zugriff auf die Daten im Europol-Computersystem dürfe es für "Bedienstete" und nationale Verbindungsbeamten nicht geben. Andererseits dürften die Auskunftsansprüche über vorgehaltene Daten betroffenen Bürgern nur dann versagt werden, wenn dadurch die Tätigkeiten der Fahnder in Den Haag, nationale Ermittlungen oder die Rechte Dritter tatsächlich gefährdet würden. Alle drei Jahre sollen die Angaben in der umfangreichen Europol-Datenbank zudem auf die Erforderlichkeit einer weiteren Speicherung überprüft werden.

Generell soll die Bundesregierung nach Wunsch der Grünen aufgefordert werden, auf die Erreichung dieser Ziele in Brüssel zu pochen. Im Falle eines Scheiterns der Bemühungen müsse sie einen Parlamentsvorbehalt erklären. Auch bei den EU-Abgeordneten gibt derweil es Sorgen über ein Kontrollvakuum bei Europol. Der innenpolitische Sprecher der Liberalen im EU-Parlament, Alexander Alvaro, schlug vor kurzem Alarm. Er sieht mit der inzwischen verabschiedeten, den Rat allerdings nicht bindenden Empfehlung der Volksvertreter den Weg prinzipiell für die Neuaufstellung und Befugniserweiterung Europols und damit bald eine Lücke bei der parlamentarischen und gerichtlichen Aufsicht über die Behörde klaffen. Grund sei, dass der EU-Reformvertrag von Lissabon und das damit neu geregelte Kontrollgefüge noch nicht in Kraft getreten ist. (Stefan Krempl) / (anw)