Bayerischer Landtag setzt den "Bayerntrojaner" frei

In Bayern dürfen Ermittler nach der Verabschiedung der umstrittenen Novelle des Polizeigesetzes vom 1. August an verdeckt auf Informationssysteme zugreifen, auch der Verfassungsschutz erhält eine ähnliche Lizenz.

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In Bayern dürfen Ermittler vom 1. August an heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Der bayerische Landtag hat die entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der allein regierenden CSU gemäß der Empfehlung des federführenden Innenausschusses beschlossen. Auch die bayerischen Staatsschützer erhalten mit einer kurz darauf verabschiedeten Novelle des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eine Lizenz zum Einsatz des "Bayerntrojaners", zum Einsatz des IMSI-Catchers und zum großen Lauschangriff mit automatisch laufenden Bändern. SPD und die Grünen stimmten gegen beide Vorhaben, die sie als verfassungswidrig ablehnten.

"Bayern wird als erstes Bundesland die Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchungen schaffen", erklärte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann bei den abschließenden Lesungen der Entwürfe. "Damit zeigen wir erneut, wer Marktführer im Bereich innere Sicherheit in Deutschland ist." Als weitere wichtige Änderungen begrüßte der CSU-Politiker die Befugnisse für die präventive Rasterfahndung und zur Kennzeichen-Erkennung. Als Opposition könne man vielleicht den Kopf in den Sand stecken, die Staatsregierung und die Mehrheit des Hauses würden dagegen handeln und die Schutzpflicht für die Bürger ernst nehmen. Er habe zudem "nicht den geringsten Zweifel daran", dass die Gesetzesnovellen "im Einklang mit der bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz stehen" und die Ermittler auf den modernsten technischen Standard brächten.

Die bayerische Polizei darf künftig verdeckt auf Informationssysteme von Verdächtigen zugreifen, die für eine "dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" verantwortlich sind. Auch bei begründeten Annahmen auf konkrete Vorbereitungshandlungen für schwerwiegende Straftaten etwa gegen Leib und Leben oder Gefährdungen des Rechtsstaates sollen entsprechende heimliche Ausforschungen etwa von Festplatten erlaubt sein. Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Sicherheitsbehörden auch Daten etwa auf Festplatten löschen oder verändern dürfen, wenn Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht. Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen.

Florian Ritter von der SPD-Fraktion warf der CSU und der Staatsregierung vor, "nichts aus den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gelernt" zu haben. Er kündigte "schon heute" eine Klage gegen das Gesetz an, da der "Staatstrojaner" auch gegen Personen aus dem Umfeld Verdächtiger eingesetzt werden dürfe und durch die "Razzia-Software" sogar Änderungen am Datenbestand ausgeforschter Rechner vorgenommen werden könnten. Kein Gericht werde so noch die ausgespähten Informationen für verwertbar erklären. Generell komme die Klausel der Erlaubnis einer "heimlichen Hausdurchsuchung ohne Zeugen und ohne Richter" gleich. Der CSU hielt er vor, ein "Schaugefecht" für die "praxisuntaugliche" Online-Durchsuchung zu führen, während die Auswertungsstellen der Polizei beschlagnahmte Festplatten aufgrund Personalmangel über Monate hinweg nicht sichten könnten.

"Die rechtspolitischen Dämpfer aus Karlsruhe hindern Sie nicht, neue Rechtsbrüche zu begehen", monierte Christina Stahl von den Grünen. So werde die Rasterfahndung etwa schon bei Gefahr für Sachen und bei einer allgemeinen Bedrohungslage zugelassen. Dabei gehe es zum Teil um Strafverfolgung, für die der Bund im Gegensatz zum präventiven Länderpolizeirecht zuständig sei. Das Kennzeichen-Scanning sei mit fünf Millionen Fahrzeugen pro Monat in Bayern bereits am intensivsten, wobei bisher aber nur ein wegen Mordes Verdächtiger nach zwei Tagen gestellt worden sei. Dies hätte man auch durch eine gezielte Suche nach dessen Kennzeichen erreichen können. Insgesamt sprach die Oppositionspolitikerin von einem "bürgerrechtspolitischen Desaster" und einem "unverschämten Problemaufriss" der CSU.

Stahls Fraktionskollegin Christine Kamm ergänzte, dass die geplante heimliche Online- und Wohnungsdurchsuchung nebst Einbruchmöglichkeiten der Polizei "zu einer massiven Verunsicherung vieler Menschen" führe. Jeder müsse fürchten, von der weiten Regelung betroffen zu sein.

Herbert Ettengruber von der CSU tat die Schelte der Opposition als "impertinente Ignoranz" ab. "Es gibt kein zivilisiertes Land dieser Welt, wo diese Dinge nicht gesetzlich erlaubt sind", meinte er unter Anspielung auf Online-Razzien, für deren bundesweite Durchführung es hierzulande aber erst einen heftig umstrittenen Entwurf im Rahmen der Novelle des Gesetzes fürs Bundeskriminalamt gibt. "Bei dem Bürger wird das, was wir tun, sehr wohl verstanden."

Ettengrubers Fraktionskollege Manfred Weiß bekräftigte, dass die CSU den verfassungsrechtlichen Rahmen "voll auslotet, weil die Kriminalitätsbekämpfung eine wichtige Aufgabe ist". Das Betreten von Wohnungen für die Verwanzung von Computern hielt er für notwendig, da es sonst Probleme gebe, "dass man den Richtigen erwischt". Dass Polizei oder Staatsschützer nur bei den Rechnern "der Dummen" Erfolg hätten, glaubte Weiß nicht: "Jeder Bürger weiß, dass unter bestimmten Voraussetzungen Telefonabhören möglich ist. Wir haben trotzdem eine Vielzahl von Erfolgen." Die präventive Rasterfahndung sei ebenfalls für eine effektive Gefahrenabwehr "unerlässlich". Der CSU-Politiker betonte ferner, dass "wir ein absolutes Verwertungsgebot von Daten von Berufsgeheimnisträgern für alle Bereiche festgeschrieben haben".

Bayern hat sich derweil auch für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen zur Verfolgung schwerer Straftaten mit einem entsprechenden Gesetzesantrag im Bundesrat ausgesprochen. Der federführende Rechtsausschuss und der mitberatende Innenausschuss empfehlen den Länderfürsten für die Plenarabstimmung am morgigen Feitag, dem Begehr zuzustimmen und den Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen. Grundsätzlich positiv bewerten Fachgremien der Länderkammer zudem den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des BKA-Gesetzes. Damit soll eine Rechtsgrundlage für bundesweite Online-Razzien zur Terrorabwehr geschaffen werden. Den BKA-Fahndern wird den Plänen nach aber nicht gestattet, heimlich in Wohnräume einzudringen. (Stefan Krempl) / (pmz)