Hamburg: BUND und Anwohner verklagen Stadt wegen Luftverschmutzung

Die Umweltorganisation BUND und Anwohner der vielbefahrenen Max-Brauer-Allee in Hamburg-Altona haben die Stadt wegen der anhaltenden Luftverschmutzung verklagt. In Hamburg seien derzeit rund 220.000 Menschen einer gesundheitsgefährdenden Stickoxidbelastung ausgesetzt

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Von
  • Martin Franz

Die Umweltorganisation BUND und Anwohner der vielbefahrenen Max-Brauer-Allee in Hamburg-Altona haben die Stadt wegen der anhaltenden Luftverschmutzung verklagt. In Hamburg seien derzeit rund 220.000 Menschen einer gesundheitsgefährdenden Stickoxidbelastung ausgesetzt, sagte BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch am Freitag in der Hansestadt. „Das ist unverantwortlich und widerspricht dem geltenden europäischen Recht.“ Deshalb habe der BUND am Freitag beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage eingereicht. Die Dauer des Verfahrens prognostizierte Klägeranwalt Rüdiger Nebelsieck auf rund ein dreiviertel Jahr. Die Erfolgsaussichten liegen seiner Ansicht nach bei „deutlich mehr als 90 Prozent“.

Maßnahmen zur Verbesserung der Luft könnten Umweltzonen, City-Maut oder der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sein, meint der BUND.

(Bild: GTÜ)

Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) würden seit Jahren überschritten, sagte Braasch. Dabei könne NO2 vor allem bei Kindern und Älteren zu Atemwegserkrankungen, Asthma und Herz-Kreislauf-Problemen führen. Der BUND habe mehrfach die Einhaltung der Grenzwerte bei der Stadt angemahnt. Doch geschehen sei nichts. Sogar die Europäische Kommission habe erst im Februar den Antrag Hamburgs abgelehnt, die von der Kommission vorgegebene Frist zur Reduzierung der Luftschadstoffe bis Anfang 2015 zu verlängern. Hamburg habe im Luftreinhalteplan nicht nachweisen können, dass die NO2-Belastung wenigsten bis zu diesem Datum vermindert werden könne.

„Wir wollen jetzt den Druck auf den Senat, hier jetzt endlich Maßnahmen zu ergreifen, mit unserer Klage erhöhen“, sagte Braasch. Rechtsanwalt Nebelsieck betonte: „Es handelt sich bei dieser Klage nicht um eine Verlängerung der Verbandsarbeit des BUND.“ Es gehe vielmehr darum, bestehende Ansprüche einzuklagen. Hamburg müsse einen besseren Luftreinhalteplan aufstellen, dazu sei die Stadt verpflichtet. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Luft könnten Umweltzonen, City-Maut oder der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sein.

Obwohl die Grenzwerte schon seit 2002 durchgängig, teils sogar erheblich überschritten würden, habe die Stadt bislang jedoch Forderungen nach Abhilfe zurückgewiesen – nach Überzeugung Nebelsiecks zu Unrecht: Zumindest seien sämtliche ähnliche Verfahren etwa gegen Umweltzonen in Köln, Berlin oder Hannover gescheitert. „Hier ist die Situation so eindeutig, dass ich die Prognose eines Erfolges bei über 90 Prozent sehe.“ Und Braasch betonte: „Das ist die Einhaltung geltenden Rechts zum Schutz der menschlichen Gesundheit.“ Streitig ist laut Nebelsieck allein, ob der BUND in dieser Sache ein Verbandsklagerecht habe. Doch auch das sei für das konkrete Verfahren irrelevant, da Matthias Pätzold, Anwohner der vielbefahrenen Max-Brauer-Allee, ebenfalls als Kläger auftrete. (dpa) (mfz)