Schengener Informationssystem erfolgreich aktualisiert

Seit Dienstag läuft das polizeiliche Fahndungs- und Informationssystem in der neuen Version SIS II. In der neuen Datenbank können nun zu einer gesuchten Person auch die biometrischen Daten wie Bild, Fingerabdrucke und DNA-Proben gespeichert werden

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Von
  • Detlef Borchers

Das polizeiliche Fahndungs- und Informationsinstrument Schengener Informationssystem (SIS) der zweiten Generation ist erfolgreich gestartet. In einer am gestrigen Abend veröffentlichten Mitteilung von EU-Komissarin Cecilia Malmström heißt es, die Durchführungsphase laufe und EU-LISA, die "Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts", habe die Systemadministration übernommen. Die Datenmigration von SIS I zu SIS II soll noch einen Monat lang beobachtet und getestet werden. SIS II startet mit 45 Millionen Einträgen und soll eine Kapazität von 70 Millionen Einträgen bzw. Fahndungsersuchen haben.

SIS II sollte ursprünglich im Jahre 2007 in Betrieb genommen werden. Das ambitionierte Datenbankprojekt verzögerte sich mehrfach. Cecilia Malmström kommentierte das so: "Das SIS-Projekt war ein schwieriges Erbe für mich. Dank meiner festen Entschlossenheit konnten wir große Herausforderungen überwinden und das Projekt wieder auf Kurs bringen. Leicht war das nicht."

Nach offizieller Auskunft kostete die Entwicklung von SIS II insgesamt 167,78 Millionen Euro. Davon kostete die Entwicklung der neuen Datenbank 85,58 Millionen, der Ausbau des sTESTA-Netzwerkes 45,33 Millionen und die Qualitätskontrolle 15,94 Millionen. Mit knapp 13 Millionen stellen die beiden SIS-II-Rechenzentren in Straßburg und Sankt Johann im Pongau (Österreich) den kleinsten Ausgabeposten da. Angaben darüber, wie teuer der Betrieb von SIS II ist, gibt es noch nicht. SIS I kostete 12 Millionen Euro im Jahr.

Im Unterschied zum SIS I können in der neuen Datenbank zu einer gesuchten Person neben dem Fahndungsgrund die biometrischen Daten wie Bild, Fingerabdrucke und DNA-Proben gespeichert werden. Eine Suche allein nach Fingerabdrucken oder DNA ist derzeit noch nicht möglich, wird aber technisch angestrebt. Auch der Bereich der Sachfahndungen wurde erheblich erweitert. Darüber hinaus können in SIS II erstmals Personen- und Sachfahndungen miteinander verknüpft werden. Auch eine phonetische Suche nach ungefähren Personennamen ist möglich.

Technisch können Bundespolizei, Polizei, Zoll, Visa-Behörden, Zulassungsbehörden (für Waffen, Fahzeuge, Schiffe usw.) sowie Justizermittler über das nationale SIS-Zugangssystem und das nationale SIRENE-Büro (Supplementary Information Request at the National Entry) auf das zentrale SIS II zugreifen und Daten einstellen oder abfragen, wobei bestimmte Behörden rollenbasiert nur eingeschränkten Zugriff auf den Datenbestand haben. Auf europäischer Ebene können zudem Europol und Eurojust auf SIS II zugreifen. Jeder EU-Bürger kann über ein gerichtliches Auskunftsersuchen erfahren, was in SIS II über ihn gespeichert ist. (anw)