Wikileaks-Informant Bradley Manning: Gericht fordert Beweise für "Unterstützung des Feindes"

"Aiding the enemy" ist nach dem US Espionage Act das schwerste Verbrechen. Das Gericht fordert von der Anklage nun Beweise, dass die von Manning an Wikileaks weitergeleiteten Dokumente den USA überhaupt Schaden zufügten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 162 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

In der Voruntersuchung zum Fall Bradley Manning verfügte die vorsitzende Militärrichterin Colonel Denise Lind, dass die Ankläger Beweise dafür vorlegen müssen, dass Manning mit seinen Taten den Feind unterstützt hat. Gefordert werden zudem Beweise, dass Wikileaks-Material den Feind erreicht habe. "Aiding the enemy" ist nach dem US Espionage Act das schwerste Verbrechen und kann dazu führen, dass Manning zu einer lebenslangen Strafe verurteilt wird; theoretisch könnte sogar die Todesstrafe verhängt werden. Manning, der sich Anfang März zu seinem Whistleblowing bekannt hat und seine Motive als Wikileaks-Informant erläuterte, bestreitet den Tatbestand der Unterstützung des Feindes.

Nach Auffassung der Richterin müssen die US-Ankläger beweisen, dass Manning von der Annahme ausgehen konnte, dass das von ihm weitergegebene Material der USA Schaden zufügen kann und dass fremde Nationen oder feindliche Kräfte von ihm profitieren. Lind nannte neben "Al-Quaida Pakistan" und Al-Quaida arabische Halbinsel" eine Reihe von Feinden bei ihren Codenamen, um aktuelle Operationen nicht zu gefährden. Zu diesem wichtigen Anklagepunkt will die Anklage nun ein Mitglied der Elitetruppe "Navy Seals" präsentieren, die Osama bin Laden in Pakistan ermordete. Dabei wurden nach Darstellung der Anklage digitale Speichermedien gefunden, auf denen nach einer späteren Analyse zufolge Wikileaks-Dokumente gespeichert waren.

Das Verhör des nur "John Doe" genannten Spezialsoldaten soll unter Kontrolle des CIA an einem geheimen Ort ohne Öffentlichkeit und Pressepräsenz durchgeführt werden. Mannings Anwalt David Coombs legte Einspruch gegen das Prozedere ein. Die geforderte absolute Anonymität behindert seiner Ansicht nach die Verifizierung der Aussage und die Verhörmöglichkeiten der Verteidigung.

Da ein Audio-Mitschnitt des Plädoyers von Bradley Manning in die Öffentlichkeit gelangte, hat Richterin Lind die Auflagen für Presse und Publikum in Fort Meade, Maryland, verschärft. Smartphones und Aufnahmegeräte sind bei weiteren Verhandlungen nicht nur im Gerichtssaal verboten, sondern auch im Presse-Arbeitsraum, in den die Verhandlung übertragen wird. Richterin Lind erinnerte alle Beteiligten daran, dass die Teilnahme der Presse ein Privileg sei, das entzogen werden könne. Die Hauptverhandlung gegen Bradley Manning ist für den 3. Juni angesetzt und soll 12 Wochen dauern. (jk)