Österreichischer Händler wehrt sich gegen Indizierung

Ein österreichischer Versandhändler wehrt sich gegen die Indizierung seines Online-Shops durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

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Von
  • Monika Ermert

Der kleine österreichische Video- und Onlinespiele-Anbieter Gameware wehrt sich gegen die Indizierung seines Online-Shops durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Mitte der Woche erhielt der aus Tirol liefernde Anbieter Post von der Bundesprüfstelle. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte auf der Seite von Gameware einzelne Spiele ohne Altersfreigabe sowie drei Videos beanstandet und daraufhin den Indizierungsantrag gestellt, wie Gameware-Mitgründer Mark Rehm auf Anfrage von heise online mitteilte. Dem Unternehmen bleiben nun noch knapp zwei Wochen Zeit für eine Stellungnahme gegenüber der BPjM.

Bei Gameware sei man von dem Verfahren überrascht worden und hätte sich gewünscht, dass die KJM sich vorab einmal mit ihren Anliegen gemeldet hätte, sagte Rehm. "Man kann über alles reden, aber zu einem so genannten vereinfachten Verfahren und einer Schnellindizierung unserer gesamten Seite sagen wir nein." Die beanstandeten Videos habe er sofort aus dem Angebot genommen. Andere Behauptungen im Bescheid der BPjM weist Rehm entschieden zurück. Gameware biete etwa keine Trailer an.

Das Unternehmen wehrt sich auch gegen den zentralen Vorwurf, die Spiele an Kinder zu verkaufen. Vielmehr bemühe man sich durch die Abrechnung über Kreditkarte oder Bankeinzug, genau das zu verhindern. Nach dem deutschem Jugendmedienschutzstaatsvertrag reiche das nicht aus, sagte der Jugendschutzexperte Marc Liesching gegenüber heise online. Das in der EU geltende Herkunftslandprinzip, das einem Anbieter erlaubt, auf der Basis des "eigenen Rechts" zu agieren, könne im Jugendschutzbereich eingeschränkt werden.

Bei der KJM reagiert man auf die Kritik von Gameware, dass die KJM ohne eine Vorab-Information den Indizierungsantrag gestellt hat, mit dem Angebot, das Gespräch nachzuholen. Im Übrigen sei es die BPjM, die das Indizierungsverfahren betreibe und daher auch den ersten Kontakt herstelle. Im konkreten Fall war der Hinweis auf die Seiten aus einen Ministerium gekommen, heißt es bei der KJM. Insgesamt seien gleichzeitig Anträge zu drei Unternehmen in Österreich gestellt worden. Bereits im März hat es nach BPjM-Angaben ein Verfahren gegen gamesonly.at gegeben.

Für Gameware würde eine Indizierung bedeuten, dass sie in das so genannte BPjM-Filtermodul aufgenommen werden. Dieses wird insbesondere von den Suchmaschinenbetreibern eingesetzt, um die indizierten Seiten vor deutschen Nutzern zu verbergen. Bei Google nicht mehr gelistet zu werden, hätte für Gameware schwerwiegende Konsequenzen. Zudem dürfte das Unternehmen in Deutschland auch nicht mehr beworben werden. Erschreckender wirkt auf die Spiele-Anbieter allerdings die aktuelle Debatte um eine mögliche Erweiterung der gestern beschlossenen Internetsperren auf Killerspiele, wie sie heute der Generalsekretär der CDU in Baden-Württemberg gefordert hatte. "Damit wäre man von Deutschland aus gar nicht mehr erreichbar. Was für Ungeheuer sind wir eigentlich?", fragte Rehm. (Monika Ermert) / (vbr)