US-Steuerbehörde: Kein Briefgeheimnis für E-Mails?

Handbücher der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) legen nahe, dass Steuerfahnder ohne richterliche Genehmigung auf elektronische Kommunikation zugreifen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 36 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Dokumente der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) legen nahe, dass US-Steuerfahnder ohne richterliche Genehmigung auf elektronische Kommunikation zugreifen. Die Finanzeinrichtung beruft sich dazu auf den bereits in die Jahre gekommenen Electronic Communication Protection Act (ECPA). Dieser besagt, dass Bundesbehörden E-Mails abfragen und lesen dürfen, wenn diese länger als 180 Tage auf einem Server liegen. In der Regel benötigen sie dafür aber einen Richterbeschluss, was ein US-Berufungsgericht 2010 bestätigte.

Laut den Dokumenten, die die American Civil Liberties Union (ACLU) auf Basis des US-Informationsfreiheitsgesetzes erhielt, hält der IRS Online-Kommunikation allgemein für eine Art Freiware. In einer Anleitung für die Steuerfahnder von 2009 wird behauptet, dass der 4. Zusatzartikel zur US-Verfassung nicht Nachrichten schütze, die wie E-Mails elektronisch gespeichert werden. Zur Begründung heißt es, dass "Internetnutzer keine angemessene Erwartung an den Schutz der Privatsphäre bei solchen Kommunikationsformen haben". Eine Präsentation des Chefjustiziars der Behörde untermauert ein Jahr später diese Sichtweise noch einmal.

Die aktuelle, online einsehbare Version des Handbuchs der Finanzeinrichtung geht laut ACLU nach wie vor davon aus, dass der 1986 in Kraft getretene ECPA einen unkontrollierten Zugriff auf E-Mails direkt beim Provider erlaube, wenn diese binnen eines halben Jahres nicht abgerufen würden. Die Bürgerrechtsvereinigung fordert zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen eine Reform des ECPA, um die gesetzlichen Voraussetzungen für das Abfangen elektronischer Kommunikation klarer zu fassen und das willkürliche Ausspähen von E-Mail-Konten zu verhindern. (vbr)