Österreich: Langsamer Weg zu schnelleren Netzen
Die jüngst beschlossene Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll den Ausbau von Glasfasernetzen beschleunigen, indem Provider bestehende Rohrsysteme von Konkurrenten mit eigenen Leitungen bestücken dürfen.
Eine kleine Novelle des österreichischen Telekommunikationsgesetzes von 2003 soll den Aufbau neuer Breitbandnetze beschleunigen. Doch nicht alle Marktteilnehmer sind von der Wirksamkeit überzeugt. Zudem soll die Regulierung im Festnetz weiter zurückgedrängt werden. Die Gesetzesänderungen wurden vom österreichischen Nationalrat am Mittwoch einstimmig beschlossen, die noch ausständige Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher. Parallel dazu gibt die Regulierungsbehörde eine deutliche Senkung der Mobilfunk-Terminierungsentgelte vor.
Mit der Novelle wird eine lang bestehende Forderung alternativer Netzbetreiber erfüllt: Alle Netzbetreiber erhalten (mit Ausnahmen) das grundsätzliche Recht, leere Rohre, Kabelschächte und dergleichen von Konkurrenten mit eigenen Leitungen zu versehen und so zu nutzen. Damit sollen bisher notwendige kostenintensive Parallelgrabungen vermieden und der Ausbau insbesondere von Glasfasernetzen beschleunigt werden. Dabei sollen nicht nur alternative Netzbetreiber in Zukunft Infrastruktur des Ex-Monopolisten Telekom Austria (TA) mitnutzen können, auch die TA erhält Zugriff auf die Anlagen der alternativen Anbieter.
Die TA hatte bisher Mitbewerbern den Zugang zu ihren Rohren verweigert. Was nun Gesamtkosten reduziert, weniger Baustellen erforderlich macht und allen Beteiligten finanzielle Vorteile bringt, sieht wie eine Win-Win-Win-Situation für die Netzbetreiber und deren Kunden aus. Der Haken könnte aber im Detail stecken: Alternative Festnetzbetreiber kritisieren die Fristen für Entscheidungen der Behörden als zu lang. Standardangebote sind nicht vorgesehen, jede Kabelverlegung muss einzeln ausgehandelt werden. Möchte ein Betreiber seine Infrastruktur in einem bestimmten Fall nicht zur Verfügung stellen oder einigen sich die Beteiligten nicht über den Preis, muss erst vier Wochen verhandelt werden, bevor die Regulierungsbehörde angerufen werden kann. Die nicht kooperative Partei hat dann zwei Wochen Zeit, Stellung zu nehmen – auf Antrag eventuell auch länger. Anschließend hat die Behörde weitere sechs Wochen Zeit, eine Entscheidung zu fällen.
Mit Postlaufzeiten können so mehr als drei Monate vergehen, bis ein Provider weiß, ob er einen Kunden überhaupt an sein Netz anschließen kann und zu welchen Kosten. Nur wenige Kunden werden so lange auf ein Angebot warten wollen, das neue Wegerecht könnte also häufig verpuffen. Vorteile gibt es aber jedenfalls bei längerfristigen Projekten wie der Erschließung von Baugrundstücken oder Mobilfunk-Sendeanlagen.
Nicht unmittelbar ins Auge springt die zweimalige Erwähnung von "Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Märkten". Damit soll die bisherige Trennung der Regulierung von Festnetz- und Mobilfunkmärkten aufgeweicht werden. Die TA beschwert sich schon lange über Auflagen für Sprachtelefonie im Festnetz, während inzwischen der weitaus größte Teil der Sprachtelefonie über Mobilfunk läuft. Nun kann die TA auf eine weitere Lockerung der Regulierungsauflagen hoffen.
Zusammenschaltungsentgelte im Mobilfunk auf Rekordtief
Unterdessen hat die Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission (TKK) an ihrem Ziel festgehalten, die österreichischen Terminierungsentgelte im Mobilfunk auf ein europäisches Rekordtief zu senken. Wie berichtet, sollen die Netzbetreiber nur mehr 2,01 Cent pro Minute für die Zustellung von Gesprächen aus anderen Netzen in ihren eigenen Netze erhalten. Im Unterschied zum ursprünglichen Entwurf wurde der Gleitpfad jedoch im nun erlassenen Bescheid etwas verlangsamt. Die Absenkungsschritte betragen 0,5 Cent pro Halbjahr (anstatt 0,62 Cent), so dass der Zielwert von 2,01 Cent statt Anfang 2011 ein halbes Jahr später erreicht wird.(Daniel AJ Sokolov) / (ea)