Gerichte: Prepaid-Konten dürfen nicht ins Minus rutschen

Mobilfunkanbieter dürfen Prepaid-Konten nicht ohne Weiteres ins Minus rutschen lassen und ihre Kunden per AGB zum Ausgleich verpflichten. Das geht aus zwei von Verbraucherschützern erwirkten Urteilen hervor.

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Mobilfunkanbieter dürfen Prepaid-Konten nicht ohne Weiteres ins Minus rutschen lassen und ihre Kunden per AGB zum Ausgleich verpflichten. Das haben die Gerichte in zwei von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angestrengten Verfahren entschieden. Nach den Entscheidungen der Landgerichte München (Az. 12 O 16908/12, PDF-Datei) und Frankfurt am Main (2-24 O 231/12, PDF-Datei) müssten Kunden das Geld auch dann nicht bezahlen, wenn der Anbieter das in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen so geregelt hat, teilte die Verbraucherzentrale am Dienstag mit. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Anbieter behalten sich in ihren AGB vor, dass Prepaid-Konten durch verspätete Verrechnung etwa von Roaming-Gebühren oder Kosten für Sonderrufnummern auch ins Minus rutschen können und verpflichten ihre Kunden, das Konto dann auszugleichen. Die Gerichte sind der Ansicht, dass diese Regelung den Kunden unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist.

Das Landgericht München betont in seinem Urteil, dass der Zweck eines Prepaid-Vertrages in einer "vollen Kostenkontrolle" liege. Der Kunde müsse nicht mit einem Negativsaldo rechnen, sondern könne davon ausgehen, dass sämtliche Gebühren von dem vorab eingezahlten Guthaben abgezogen werden und ihm keine unvorhergesehenen Kosten entstehen. Das sieht auch das Frankfurter Landgericht ähnlich und moniert, dass mit den AGB-Klauseln die "angebotene Leistung abgeändert" werde.

Der Anbieter habe "durch technische Vorrichtungen dafür zu sorgen", dass das Konto nicht ins Minus rutschen kann, stellen die Münchner Richter fest. Sei das nicht möglich, müsse der Prepaid-Vertrag ohne Roaming oder Sonderrufnummern angeboten werden. Für solche "risikobehafteten Leistungen" müsse sich der Verbraucher dann als Zusatzoption aktiv entscheiden und dabei über die Möglichkeit aufgeklärt werden, dass das Prepaid-Konto überzogen werden kann.

Bei Prepaid-Tarifen zahlen Kunden Geld auf ein Guthabenkonto ein. Sobald das Guthaben aufgebraucht ist, ist bis zum erneuten Aufladen normalerweise kein Anruf mehr möglich. Anbieter ohne eigenes Mobilfunknetz erhielten die Daten der Netzbetreiber aber oft zu spät, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale dpa. So könne es zu einem Minusstand kommen. (vbr)