USA und EU-Länder wollen mehr Daten austauschen

In einer Reihe von bilateralen Abkommen sollen bereits bestehende Vereinbarungen erheblich ausgeweitet werden; Datenschützer sind skeptisch

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Von
  • Thomas Pany

Immer mehr Details zum anstehenden Abkommen über den Datenaustausch zwischen EU-Ländern und der USA werden bekannt: So wollen US-Behörden, dass ihnen von europäischen Ländern Fingerabdrucke und DNA-Daten von Personen übergeben werden, die mit terroristischen und kriminellen Fällen in Zusammenhang stehen. In einigen Umständen will man sogar, dass Daten über ethnische Zugehörigkeit, politische und religiöse Anschauungen oder die sexuelle Orientierung ausgetauscht werden. Abkommen über einen solchen Datenaustausch sollen zur Bedingung gemacht werden, damit Bürger von jüngeren EU-Staaten ohne Visa in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen, bzw. dass EU-Staaten, die bereits über diese Reiseerleichterung verfügen, das Anrecht darauf behalten – dies geht aus einem aktuellen Bericht der Washington Post hervor.

Nach Informationen der amerikanischen Zeitung soll in bilateralen Verträgen zwischen EU-Ländern und den USA erweitert werden, was vergangenes Jahr beim Abkommen über Fluggastdaten bereits beschlossen wurde. Darüberhinaus will man schon bestehende bilaterale Vereinbarungen über den Austausch von Daten zu verdächtigen oder bekannten Terroristen ergänzen, da sie den Austausch von sensiblen Daten wie ethnische Zugehörigkeit, religiöse Überzeugungen u.a. nicht einschlossen.

Wie zwei ungenannte europäische Vertreter der Zeitung mitteilten, soll das neue Abkommen den Austausch von sensiblen persönlichen Daten – genannt werden hier auch die Zugehörigkeit zu Gewerkschaften sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu sexuellen Aktivitäten – in bestimmten Fällen erlauben, wo sie "besonders wichtig für die Zwecke dieses Abkommens" sind. Eine Formulierung, an der sich Datenschützer reiben dürften.

Im Abkommen werde lediglich betont, dass man sich über das Heikle an der Übermittlung solcher Daten bewusst sei und angemessene Schutzmaßnahmen treffen wolle. Stewart A. Baker, Offizieller aus der Führungsetage des amerikanischen Department of Homeland Security, versicherte zudem, dass Daten zur religiösen Überzeugung nur dann ausgetauscht würden, wenn sie für eine Ermittlungen, etwa im Falle eines "Terroranschlages islamischer Extremisten" relevant seien. Laut Baker haben sich die USA damit einverstanden erklärt, dass der Zweck für die Übermittlung solcher Daten eingeschränkt wird. Außerdem sollen sie nicht mit anderen Regierungen geteilt und nicht behalten werden, wenn sie nicht mehr nötig sind bzw. wenn sich herausgestellt hat, dass Fingerabdrücke nicht übereinstimmen. Fehler in den Berichten würden entsprechend korrigiert werden.

Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar äußert jedoch Bedenken. Er habe keine klaren Regeln darüber gefunden, wie der Zweck begrenzt werde und was die Speicherung der Daten anbelange. Es sei auch nicht klar, welche Daten von Belang und welche Behörden auf Seiten der USA verantwortlich seien. Schließlich gebe es in den Vereinigten Staaten keine unabhängige Aufsicht über den Datenschutz. Auch amerikanische Anwälte für Bürgerrechte sorgen sich um den Schutz der privaten Daten: "Unter welchen Umständen erfährt ein amerikanischer Bürger davon, dass das die Regierung von Estland Informationen von ihm erhalten hat?", fragt David Sobel von der Electronic Frontier Foundation.

Laut Baker hat sich bei den Europäern einiges verändert: "Europäische Regierungen gehen in solche Vereinbarungen jetzt sehr viel bereitwilliger hinein als vor vier oder fünf Jahren. Sorgen, die vom Terrorismus ausgelöst werden, sind nicht länger auf eine Seite des Atlantiks beschränkt."

Das Abkommen zwischen den USA und Deutschland muss erst noch dem Bundestag vorgelegt werden. ()