E-Government: "Unsicherheit per Gesetz"

Der Bundestag hat den umstrittenen Gesetzentwurf der Regierung zur Förderung der elektronischen Verwaltung mit den Änderungen der schwarz-gelben Koalition beschlossen. Die Initiative setzt vor allem auf De-Mail und den neuen Perso.

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Der Bundestag hat am Donnerstagabend den umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der elektronischen Verwaltung mit den Änderungen der schwarz-gelben Koalition beschlossen. Die Initiative soll vor allem Anwendungsfälle für De-Mail und die elektronische Identifikationsfunktion des neuen Personalausweises schaffen, die künftig die bislang im Behördenverkehr erforderliche Schriftform ersetzen können. Die Regierungsfraktionen haben zudem durchgesetzt, dass dafür auch "sonstige sichere Verfahren" verwendet werden können. Diese muss die Regierung aber erst mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnung festlegen.

Die Forderung von Datenschützern und Sicherheitsexperten, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail standardmäßig vorzuschreiben, hat das Parlament nicht aufgegriffen. Dies ist der Hauptgrund dafür, dass die Opposition geschlossen gegen den Vorstoß stimmte. Die SPD-Fraktion rügte, die Koalition schaffe so "Unsicherheit per Gesetz", zumal die Sicherheitsstandards für die Übermittlung von Sozial- und Steuerdaten gesenkt würden. Die wenigen De-Mail-Server bei Providern und Verwaltungsdienstleistern stellten hochinteressante Angriffsziele dar. Ferner berge der Entwurf gewaltige finanzielle Herausforderungen für die Kommunen.

Bei den Linken hieß es, dass E-Government an sich ein großes Potenzial für gemeinwohlorientierte öffentliche Dienste berge. Derzeit seien aber nur 30 Prozent der Bürger bereit, Behördengeschäfte online abzuwickeln. Das De-Mail-Verfahren werde von der Bevölkerung nicht akzeptiert. Nun eröffne es die kurzfristige Entschlüsselung der Inhalte beim Provider auch Ermittlungsbehörden, vertrauliche Daten einzusehen. Der Versuch, De-Mail oder dem elektronischen Personalausweis neues Leben einzuhauchen, sei daher zum Scheitern verurteilt.

Die Grünen bedauerten ebenfalls, dass die Geburtsfehler von De-Mail mit dem Entwurf fortgeschrieben würden. Zudem bringe die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen auch Risiken mit sich, wie die Wikileaks-Affäre gezeigt habe.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies dagegen darauf, dass Sicherheitsstandards geschaffen würden, die weit über die bei einer normalen E-Mail hinausgingen. Es komme einem "Quantensprung" gleich, dass die Bürger künftig elektronisch mit der Verwaltung über sichere Verfahren kommunizieren könnten. Die Liberalen hoben ebenfalls hervor, dass das Vorhaben eine große Chance eröffne, die Verwaltung moderner zu gestalten.

Das E-Government-Gesetz sieht in der überarbeiteten Form eine Erweiterung der Identifizierungsmethoden beim Eröffnen eines De-Mail-Kontos um "geeignete technische Verfahren" vor. Bürger können den Behörden ihre Erreichbarkeit über die umstrittene Kommunikationsform künftig auch durch einen Eintrag im Adressregister mitteilen. Die Bundesbehörden werden verpflichtet, die Barrierefreiheit im elektronischen Verwaltungsverkehr zu gewährleisten.

Amtliche Bekanntmachungen sollen parallel auch in digitaler Form erscheinen und im Sinne von Open Data in maschinenlesbarer Form im Netz stehen. Das Vorhaben stellt ferner die Weichen für elektronische Bezahlverfahren und Nachweise; insgesamt werden die Bundesbehörden zum Umstieg auf die elektronische Aktenführung angehalten. (jk)