Explorer-Abmahnungen: Gravenreuth schlägt zurück

Rechtsanwalt von Gravenreuth hat eine Gegenstrafanzeige gegen den Berliner Internetprovider speedlink GmbH eingereicht.

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Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth will den Strafantrag der speedlink GmbH nicht auf sich sitzen lassen: Gestern hat er bei der Münchner Staatsanwaltschaft eine Gegenstrafanzeige gegen speedlink-Geschäftsführer Dietrich von Hase eingereicht. Darin wirft der Anwalt speedlink falsche Verdächtigung und üble Nachrede vor.

speedlink war von von Gravenreuth wegen der unzulässigen Nutzung des Begriffs "Explorer" abgemahnt worden. Die Berliner Firma verweigerte die Zahlung der Abmahngebühren und stellte Strafantrag wegen versuchten Betrugs. Unter anderem warf sie von Gravenreuth vor, unzulässig hohe Abmahngebühren zu fordern, weil es sich bei seinen Schreiben in Wahrheit um Serienbriefe handle, die keine Recherchearbeit erforderten. In einer c't vorliegenden Erklärung bestreitet Gravenreuth diese Vorwürfe. Seine erhobene Gebühr von 1895 Mark (7,5/10 nach der Gebührenordnung) sei "für derartige Abmahnungen angemessen." Gravenreuth sieht die speedlink-Strafanzeige "als einen Teil des gegen mich gerichteten 'Webmobbing'".

Dietrich von Hase von speedlink meinte dazu: "Jetzt stellt er sich als Opfer dar? Das ist doch eine völlig verdrehte Welt." speedlink lägen genügend Belege zur Untermauerung des Serienbrief-Vorwurfs vor. Außerdem seien nach wie vor alle, die sich gegen die Abmahnungen wehren wollten, weiterhin dazu aufgrufen, die Gravenreuth-Schreiben an die Münchener Staatsanwaltschaft zu faxen, damit diese sich ihr eigenes Bild machen könne. (hob)