Schutz von Seelsorgern und Strafverteidigern vor Online-Bespitzelung gefordert
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert die Bundesregierung auf, heimliche Online-Durchsuchungen bei bestimmten Berufsgruppen gesetzlich zu verbieten.
In einem Interview gegenüber der Berliner Zeitung forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Bundesregierung auf, heimliche Online-Durchsuchungen bei bestimmten Berufsgruppen gesetzlich zu verbieten. Damit bezog er Stellung zu dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Schaar fordert einen in dem geplanten BKA-Gesetz verankerten Schutz von Geistlichen und Strafverteidigern, die ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht haben. Die Festplatte eines Telefonseelsorgers dürfe nie und nimmer heimlich bespitzelt werden. Schaar möchte das Verbot aber auch auf andere Berufgruppen wie Ärzten und Journalisten ausgedehnt wissen.
Bereit im Mai letzten Jahres machten Ärzte, Anwälte und Journalisten gegen geplante Überwachungen mobil. So hatten die Bundesanwaltschaft, Journalisten und der Arbeitskreis Vorratsspeicherung im Dezember 2007 Bundespräsident Köhler um ein Veto zum Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung gebeten. (pen)