EU-Kommission übt Druck auf Taiwans Patent-Politik aus

Brüssel wirft der taiwanischen Patentbehörde TIPO vor, einem einheimischen Unternehmen widerrechtlich Sonderlizenzen für die Produktion von beschreibbaren CDs erteilt zu haben. Die Patente für die CD-R-Fertigungstechniken sind im Besitz von Philips.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die EU-Kommission hat Taiwan eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um konkrete Schritte zur Überarbeitung des nationalen Patenrechts einzuleiten und Maßnahmen zu beenden, die nicht im Einklang mit den Patentrechtsbestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) stehen. Werden die beanstandeten Praktiken nicht eingestellt, will Brüssel bei der WTO ein Verfahren gegen Taiwan anstrengen. Die EU-Kommission ergreift damit Partei für den niederländischen Elektronikkonzern Philips, der sich seit Jahren mit taiwanischen Unternehmen und der nationalen Patentbehörde (Taiwanese Intellectual Property Office, TIPO) über die Nutzung von Patenten zur Produktion von beschreibbaren CDs streitet.

Philips ist seit rund zwanzig Jahren im Besitz von Patenten auf wichtige Techniken der CD-R-Herstellung und lizenziert diese seit Anfang der 90er-Jahre. Besonders gefragt waren die Lizenzen lange Zeit in Taiwan, das vor der Einführung der beschreibbaren DVD für rund 80 Prozent der weltweiten CD-R-Produktion verantwortlich zeichnete. Zu den Lizenznehmern gehörte zunächst auch das taiwanische Unternehmen Gigastore, dem Philips wegen Differenzen bei der Erfüllung von Vertragsbedingungen aber bereits im Jahr 2001 die Erlaubnis zur Nutzung von fünf patentierten Techniken wieder entzog.

Gigastore produzierte dennoch weiter und stellte beim TIPO Anträge auf Erteilung sogenannter "Compulsory Licences". Diese von der WTO im Rahmen der Vereinbarung zu "Trade Related Aspects of Intellectual Property" (TRIPs) gedeckten "Sonderlizenzen" können staatliche Behörden beispielsweise erteilen, wenn ein Patentinhaber sich weigert, überhaupt Lizenzen zu erteilen, er nicht marktgerechte Lizenzgebühren verlangt, oder wenn ein öffentliches Interesse besteht, geschützte Techniken zu nutzen, etwa im Katastrophenfall. Ein Einverständnis des Patentinhabers ist dann nicht erforderlich.

Das TIPO erteilte Gigastore im Sommer 2004 die gewünschten Sonderlizenzen mit der Begründung, Philips habe sich geweigert, die jahrelang eingeforderte Lizenzgebühr neu zu verhandeln, obwohl die OEM-Preise für CD-Rs binnen weniger Jahre von fünf US-Dollar auf 19 Cent pro Stück gefallen waren. Der von Philips verlangte Betrag sei "unangemessen" und schädige die Entwicklung der industriellen Entwicklung Taiwans, hielt die Patentbehörde damals fest. Bestätigt wurde die Entscheidung im Jahr 2006 von einem Berufungsausschuss im Wirtschaftsministerium. Der niederländische Elektronikriese reichte daraufhin Klage beim Obersten Verwaltungsgericht Taiwans ein, über die Mitte 2008 entschieden werden soll.

In den USA hatte Philips bereits den Gerichtsweg eingeschlagen, und in Europa wandte sich der Konzern im Januar 2007 an die EU-Kommission und beantragte eine Untersuchung der Vorgänge im Rahmen der Handelsschranken-Verordnung (Trade Barrier Regulation, TBR). Diese sieht vor, dass zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken durch Drittstaaten beispielsweise auch Einfuhrsperren verhängt werden können. Gigastore wurde unterdessen erneut bei der TIPO vorstellig und gab im Mai 2007 die Sonderlizenzen zurück, da das Unternehmen sich zu einer Verlagerung der CD-R-Produktion nach Thailand entschlossen hatte und die "Compulsory Licences" nur für Taiwan gültig waren.

Da auch die Nutzung von geschützten Techniken über "Compulsory Licences" entgeltpflichtig ist, war Gigastore sowohl nach taiwanischem als auch nach WTO-Recht verpflichtet, Philips eine "adäquate Vergütung" zu zahlen. Eine Einigung über die Summe erfolgte im Oktober 2007. Kurz zuvor hatten die vier größten taiwanischen Hersteller von CD- und DVD-Rohlingen – CMC, Ritek, Prodisc und Daxon – wiederum Philips verklagt. Streitpunkt ist hier das von den Niederländern neu eingeführte Lizenzmodell Veeza, das nun zwar niedrigere Lizenzgebühren (2,5 statt 4,5 Cent pro CD-R) für die Lizenznehmer vorsieht, Philips aber die Möglichkeit einräumt, jede Lieferung eines Produzenten elektronisch zu überwachen.

Obwohl der Streit zwischen Gigastore und Philips inzwischen vom Tisch ist, besteht die EU-Kommission darauf, dass Taiwan seine Praxis bei der Erteilung von Compulsory Licences grundlegend überdenkt. In einem mehr als einhundert Seiten umfassenden Bericht (PDF-Datei) zum Fall Gigastore und Philips kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass das TIPO die Vorgaben der WTO zur Erteilung von Compulsory Licences für eigene Zwecke missbraucht habe. Gedacht seien die Ausnahmeregelungen vorrangig für Notsituationen, etwa wenn ein Land dringend Medikamente produzieren müsse, deren Herstellung urheberrechtlich geschützt sei.

Auch habe Taiwan es versäumt, sicher zu stellen, dass Compulsory Licences entsprechend den WTO-Regeln nicht für die Produktion von Exportgütern genutzt werden. Im Fall der CD-R-Produktion hätten die Sonderlizenzen jedoch vorrangig Exportzwecken gedient. Nach Angaben des taiwanischen Wirtschaftsministeriums trifft dieser Vorwurf aber nicht zu. In den Bedingungen für die Vergabe der Sonderlizenzen sei dem Unternehmen auferlegt worden, ausschließlich für den einheimischen Markt zu produzieren. Das Ministerium kündigte am heutigen Donnerstag an, Gespräche mit der EU über möglicherweise "unterschiedliche Interpretationen" von Gesetzen führen zu wollen. (pmz)