Bundesliga-Rechte: DFL, Kirch und der "Microsoft-Paragraph"
Geradezu überrumpelt fühlten sich einige Bundesliga-Vereine bei der Verabschiedung des Milliarden-Deals der DFL mit Leo Kirch. Die Clubs könnten nun aber Artikel 82 des EG-Vertrags ins Spiel bringen, der bereits Microsoft zum Verhängnis wurde.
Obwohl keineswegs sicher gestellt ist, dass das neue Vermarktungsmodell der Medienrechte für die Spielzeiten 2009/10 bis 2014/15, über das die 36 Profivereine der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga erst vergangene Woche auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung entschieden, einer juristischen Überprüfung stand hält, hat DFL-Chef Reinhard Rauball den mit drei Milliarden Euro dotierten Kontrakt mit dem Münchner Medienunternehmer Leo Kirch bereits unterzeichnet. Doch hinter den Kulissen rumort es.
Wird ein Club zur Mitwirkung an einem Rechtedeal verpflichtet, den er gar nicht wollte (mehrere Vereine enthielten sich zunächst der Stimme, der HSV stimmte dagegen), könnte er zum Beispiel Artikel 82 des EG-Vertrags – den Missbrauchsparagraphen – ins Spiel bringen. Auf Grundlage dieses Artikels, der den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet, wurde beispielsweise Microsoft zu hohen Strafzahlungen, dem Anbieten von Windows-Varianten ohne Media Player und der Offenlegung von Schnittstellen verurteilt.
Eine ausführliche Analyse der möglichen Fallstricke auf europäischer Ebene beim DFL-Kirch-Deal bietet c't Hintergrund in dem Bericht
(pmz)