T-Mobile geht gegen Verkäufer von vorregistrierten SIM-Karten vor

Der Mobilfunkkonzern T-Mobile will den Verkauf von bereits vorregistrierten, also anonym nutzbaren SIM-Karten unterbunden sehen.

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Von
  • Holger Bleich

Norbert Auler ist die im Januar in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung ein Dorn im Auge. Deshalb betreibt der Berliner mit simonym.com einen kleinen Online-Shop, in dem er bis vor Kurzem bereits freigeschaltete SIM-Karten für das T-Mobile-Mobilfunknetz anbot. Die Karten erwarb er nach eigener Aussage beispielsweise auf Flohmärkten oder über eBay. Weil der Käufer sie nicht mehr freischalten lassen muss, kann der Mobilfunkanbieter über die Karte laufende Verbindungen nicht mehr zuordnen – der Käufer bleibt anonym.

Dieser kleine Trick ist T-Mobile offenbar ein Dorn im Auge. Der Konzern hat Auler nun abgemahnt und fordert von ihm, derlei Verkäufe von freigeschalteten SIM-Karten zu unterlassen. T-Mobile begründet die Forderung mit einem Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) für den Kauf von Prepaid-SIM-Karten. Die Käufer seien demnach verpflichtet, Änderungen der persönlichen Daten des Inhabers "unverzüglich anzuzeigen". simonym.com erschleiche sich überdies "durch Täuschung die Vorleistungen" von T-Mobile, und dieser "Schleichbezug" sei wettbewerbswidrig. Schlussendlich wirft der Konzern Auler vor, er habe mit seinen Kartenverkäufen belästigende Anrufe und Vorbereitungen terroristischer Handlungen gefördert.

Auler hat nun zunächst den Online-Shop dicht gemacht. Er werde T-Mobile in den nächsten Tagen eine gegenüber der Vorlage modifizierte Unterlassungserklärung zukommen lassen. Von der Argumentation des Mobilfunkkonzerns hält er dennoch nicht viel und verwehrt sich gegenüber heise online gegen den Vorwurf, der Vorbereitung von Straftaten Vorschub zu leisten. Ob simonym.com bald wieder freigeschaltete SIM-Karten anbieten wird, ließ er noch offen.

simonym ist aber nicht der erste Anbieter von vorregistrierten oder pseudoregisgtrierten SIM-Karten, der Ärger bekommt. Nachdem der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den Verkauf nicht-registrierter Prepaid-Karten für Mobiltelefone als "unmoralisch" kritisiert hatte, hatte Ende Januer der Anbieter Anonyphone seinen Dienst vorübergehend eingestellt – mittlerweile besteht das Angebot aber wieder. Der Handel mit gebrauchten Prepaid-Karten sei nicht gesetzlich geregelt, heißt es inzwischen bei Anonyphone: "Wir haben unser Angebot genauestens prüfen lassen und setzen nun den Geschäftsbetrieb fort."

Auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte Anfang des Jahres eine Handykarten-Tauschbörse ins Leben gerufen, über die Nutzer an vorregistrierte SIM-Karten gelangen konnten. Die Aktion, die anderweitig fortgeführt wird, wurde aber bereits kurz danach nicht mehr von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern unterstützt, da es Zweifel an dem Vorhaben wegen Missbrauchsmöglichkeiten und des Vorspiegelns einer effektiv nicht bestehenden Anonymität gab. Verbrechern steht nach Ansicht des Aktionskreises aber ein ganzes "Arsenal" weiterer Möglichkeiten zur Verfügung, um die sechsmonatige Erfassung der Verbindungs- und Standortdaten auszuhebeln. Die Vorratsdatenspeicherung treffe in erster Linie den unschuldigen Bürger, kommentierten die Datenschutzaktivisten. (hob)