Brüssel nimmt deutsches Glücksspielmonopol unter die Lupe

Die EU-Kommission will prüfen, ob die seit Anfang des Jahres gültigen Beschränkungen für private Anbieter mit EU-Recht vereinbar sind. Im Mittelpunkt stehen das generelle Verbot von Glücksspielen/Sportwetten im Internet sowie Werbebeschränkungen.

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  • dpa

Die EU-Kommission erhöht den Druck auf das deutsche Glücksspielmonopol und nimmt neue Beschränkungen für private Anbieter unter die Lupe. Die Brüsseler Behörde will nach einem Beschluss vom Donnerstag prüfen, ob die deutschen Regelungen mit EU-Recht übereinstimmen. Die Bundesregierung werde nun offiziell um Auskunft gebeten, hieß es. Die im Deutschen Lottoverband zusammengeschlossenen privaten Anbieter sehen sich nach der Ankündigung Brüssels bestärkt. Sie forderten die Bundesländer auf, jetzt einzulenken und den seit Jahresbeginn geltenden Staatsvertrag rasch zu ändern.

Die Kommission konzentriert ihre Anfrage auf verschiedene Bestimmungen, die zum Jahresanfang in Kraft traten. "Dies betrifft das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet und insbesondere von Sportwetten, zu denen die Kommission bereits im März 2007 eine ausführliche Stellungnahme an Deutschland richtete", erklärte die Behörde. Weiter gehe es um Beschränkungen der Fernseh-, Internet-, Trikot- und Bandenwerbung.

Kritisch sieht die Kommission auch, dass Banken keine Zahlungen im Zusammenhang mit nicht erlaubten Glücksspielen verarbeiten und ausführen dürfen. "Problematisch sind ferner das Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen, die Werbung dafür und die Teilnahme daran vorgesehen sind", hieß es.

Die Untersuchung beschränkt sich nach Kommissionsangaben auf die Vereinbarkeit der deutschen Regeln mit dem Gemeinschaftsrecht. Sie berühre in keiner Weise die Liberalisierung des Markts für Glücksspiele oder die Befugnis der Mitgliedstaaten, das öffentliche Interesse zu schützen. Entsprechende Eingriffe müssten aber "notwendig, angemessen und nicht diskriminierend" sein.

Die Brüsseler Aufforderung zur Auskunft stellt die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens dar. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu antworten. Die Kommission äußerte die Hoffnung, dass die Angelegenheit nach den Antworten rasch und in befriedigender Weise beigelegt werden könne.

Der Präsident des Deutschen Lottoverbandes, Norman Faber, erklärte, die EU-Kommission habe den neuen Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer nur wenige Wochen nach in Kraft treten in zentralen Punkten als EG-rechtswidrig bezeichnet. Um eine Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof noch abwenden zu können, sei eine schnelle und substanzielle Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben nötig. Sollten die Länder in Luxemburg verlieren, drohten Straf- und Schadenersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Brüssel habe Deutschland mehrfach mit deutlichen Worten ermahnt. (dpa) / (pmz)