Französisches Filesharing-Gesetz soll verschärft werden

Die französische Regierung hat eine Ergänzung zum Gesetz zum Schutz künstlerischen Eigentums erarbeitet. Demnach sollen Inhaber von Internetanschlüssen für Urheberrechtsverletzungen verwarnt und im Wiederholungsfall mit Geldbußen belegt werden.

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Der Ministerrat der französischen Republik hat sich am heutigen Mittwoch mit der geplanten Ergänzung des Gesetzes über den Schutz literarischen und künstlerischen Eigentums im Internet ("Loi Hadopi") beschäftigt. Die vom Justizministerium vorgestellten fünf neuen Artikel sollen auch den Bedenken des Verfassungsgerichts Rechnung tragen, das Teile des Gesetzes zuvor kassiert hatte. Französische Medienberichte sprechen dennoch von einer Verschärfung.

Einzelheiten des Vorhabens wurden nicht veröffentlicht. Doch die Regierung Sarkozy hält an ihrem Ziel, bei Urheberrechtsverletzungen im Wiederholungsfalle auch Netzsperren zu verhängen, französischen Agenturberichten zufolge fest. Laut der neuen Fassung sollen Sanktionen nun nicht mehr von einer Behörde, sondern auf richterliche Anordnung verhängt werden. Darüber hinaus sehe die neue Regelung nun Bußgelder von bis zu 1500 und im Wiederholungsfall 3000 Euro für Anschlussinhaber vor, über deren Zugang Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, berichtet die Tageszeitung La Tribune.

Anderen Berichten zufolge soll die Ergänzung unter Bezug auf bestehende Gesetze gegen Fälschungen auch höhere Bußgelder oder sogar Haftstrafen vorsehen. Zudem ist von massiven Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro die Rede, wenn sich Anschlussinhaber über einen Richterbeschluss hinwegsetzen und sich einen neuen Internetzugang bei einem anderen Provider verschaffen. Das neue Gesetz sei weitaus abschreckender als in der ursprünglichen Form, heißt es laut Le Parisien aus dem Justizministerium. So könnten die Strafen im vereinfachten Verfahren verhängt werden.

Die Ergänzung wurde von der Ministerin Michèle Alliot-Marie eingebracht, die nach einer umfassenden Kabinettsumbildung diese Woche vom Innen- ins Justizressort wechselte. Das Vorhaben war zuvor maßgeblich von der früheren Kulturministerin Christine Albanel vorangetrieben worden. Unter ihrer Ägide wurde vor gut einer Woche eine gekürzte Fassung des Gesetzes in Kraft gesetzt, nachdem der Verfassungsrat Teile des Gesetzes als nicht verfassungskonform gekippt hatte.

Die "Verfassungsweisen" hatten sich vor allem an den geplanten Kompetenzen der vom Gesetz vorgesehenen Behörde "Hadopi" gestoßen. Die Behörde sollte im Falle von wiederholten Verstößen ursprünglich Internetsperren direkt anordnen können. In den französischen Medien gilt das Scheitern des Vorhabens vor dem Verfassungsrat als Hauptursache für die Demission Albanels. Ihr Nachfolger Frédéric Mitterrand, Neffe des ehemaligen Staatspräsidenten François Mitterand, musste die Federführung an das Justizressort abgeben.

Wie das französische Nachrichtenmagazin L'Express berichtet, sollen sich beide Parlamentskammern voraussichtlich am 20. Juli während einer Sondersitzung in den Parlamentsferien mit dem Gesetz befassen. Dann soll laut Medienberichten auch der Gesetzentwurf veröffentlicht werden. Staatspräsident Nikolas Sarkozy hatte am Montag in einer Rede vor beiden Kammern des Parlaments betont, dass er das Vorhaben bis zum Ende verfolgen werde.

Nach den nun bekannt gewordenen Passagen müssten beispielsweise Betreiber eines ungesicherten WLANs haften, wenn darüber illegales Filesharing betrieben wurde. In Deutschland ist diese Problematik nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, bislang gibt es eine unterschiedliche Rechtsprechung. Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main voriges Jahr die Haftung eines WLAN-Betreibers für die missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch unbekannte Dritte deutlich einschränkte, siegte der Musiker Bushido in einem Rechtsstreit um Urheberrechtsverletzungen über ein offenes WLAN vor den Landgericht Düsseldorf. (vbr/c't) / (anw)