Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenauskunft

Die vor wenigen Tagen verabschiedete Neuregelung ist laut den Hauptbeschwerdeführern Katharina Nocun und Patrick Breyer in sechs Punkten verfassungswidrig. Sie rufen dazu auf, sich der Verfassungsbeschwerde kostenlos anzuschließen.

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Von
  • Jan Schüßler

Datenschutzaktivisten der Piratenpartei werden eine Verfassungsbeschwerde gegen die vor wenigen Tagen verabschiedete Neuregelung der Bestandsdatenauskunft einreichen. Hauptbeschwerdeführer sind die Themenbeauftragte für Datenschutz Katharina Nocun und der Kieler Landtagsabgeordnete Patrick Breyer. Auf einer eigens dafür eingerichteten Website nennen sie die Neuregelung einen "verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung" und rufen alle Bürger dazu auf, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen. Durch die Auslegung als Sammelbeschwerde kommen auf die Teilnehmer keine Anwalts- oder Gerichtskosten zu. Nocun und Breyer legen sechs Argumente vor, auf deren Basis die Beschwerde erfolgt.

Vertreten werden die Beschwerdeführer dabei von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits in einem früheren Verfahren rund 35.000 Bürger bei einer Verfassungsbeschwerde gegen die früher gültige, Ende 2007 in Kraft getretene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vertreten hat. Das Beschwerdeverfahren endete damals erfolgreich, das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz gekippt.

Die aktuelle Neuregelung ist vor allem wegen Datenschutzbedenken massiv in der Kritik, unter anderem weil das Vorliegen einer konkreten Gefahr zur Legitimierung der Datenabfrage im Gesetz nicht klar geregelt ist. Ebenso wird die De-Mail als Mittel für vertrauliche Kommunikation mit Behörden damit in Teilen hinfällig.

Die Bundesregierung befand eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft für notwendig, nachdem die bisherige Praxis, die auf einer gesetzlichen Grundlage von 2004 beruhte, im Februar 2012 in Teilen für verfassungswidrig befunden wurde. (jss)