Österreich will heimliche Online-Durchsuchung 2008 einführen

Heute soll im Ministerrat ein Gesetzentwurf diskutiert werden, der Online-Durchsuchungen bei schweren Verbrechen und dem Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorsieht.

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Von
  • Detlef Borchers

Das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchung durch die Polizei soll in Österreich ab Herbst 2008 eingesetzt werden können. Darauf haben sich laut einem Bericht des Radiosenders Ö1 die österreichische Justizministerin Maria Berger (SPÖ) und ihr Innenminister Günther Platter (ÖVP) geeignet. Im "Morgenjournal" des Senders sagte Platter, dass die Online-Durchsuchung nur bei schweren Verbrechen und dem Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eingesetzt werden soll. Der von Platter und Berger abgestimmte entsprechende Gesetzentwurf soll heute im Ministerrat diskutiert werden. Dann soll eine Expertengruppe die juristischen und technischen Fragen klären, die der Einsatz eines Trojaner-Programmes aufwirft.

Ähnlich wie in Deutschland betonen die österreichischen Politiker den Ausnahmecharakter der Maßnahme. Nach Angaben der Justizministerin Berger soll die Online-Durchsuchung ein- bis zweimal im Jahr eingesetzt werden, etwa so so oft wie der Lauschangriff. Außerdem muss die Maßnahme richterlich genehmigt und von dem Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums überwacht werden. Damit würde das österreichische Verfahren ziemlich genau den deutschen Plänen entsprechen, was nach dem lex fori die internationale Verwertbarkeit von Daten erleichtern würde, die mit der verdeckten Online-Durchsuchung ermittelt werden.

Etwas anders liegt derzeit nur die Schweiz, die in ihrem zur Novellierung anstehenden Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit die heimliche Online-Durchsuchung ausschließlich zur Terrorabwehr durch das Bundesamt für Polizei zulassen will. In Österreich soll der Einsatz eines Trojaners hingegen auch bei schweren Straftaten möglich sein, bei denen mindestens 10 Jahre Haft drohen.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Detlef Borchers) / (anw)