Verhandlung in "Telekom-Spitzelaffäre" vorläufig eingestellt

Der letzte verbliebene Angeklagte ist laut Gutachten verhandlungsunfähig. Wie es weitergeht, wird frühestens in einem halben Jahr entschieden.

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  • dpa

In der sogenannten Telekom-Spitzelaffäre hat das Landgericht Bonn die Hauptverhandlung gegen den verbliebenen Angeklagten vorläufig eingestellt. Der Mann sei laut Gutachten verhandlungsunfähig, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Er soll an den Versuchen von Telekom-Mitarbeitern mitgewirkt haben, im Jahr 2005 mehrere Journalisten und Aufsichtsräte auszuspähen.

Die Telekom suchte damals nach einem Informanten aus den eigenen Reihen, der vertrauliche Unternehmensdaten an die Medien herausgegeben hatte. Der frühere Sicherheitschef des Konzerns war als Hauptangeklagter wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrug bereits 2010 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden; der BGH bestätigte das Urteil. In frühestens einem halben Jahr will die Strafkammer prüfen, ob der Angeklagte weiter verhandlungsunfähig ist. (anw)