Gericht eröffnet Verfahren gegen Mobilcom-Gründer Schmid

Kurz vor der Verjährung hat das Kieler Landgericht eine Anklage wegen Bankrottvergehens gegenGerhard Schmid zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

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  • dpa

Kurz vor der Verjährung hat das Kieler Landgericht eine Anklage wegen Bankrottvergehens gegen Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das bestätigte Gerichtssprecher Sebastian Brommann am Mittwoch der dpa auf Anfrage. Ein Termin für den Prozessbeginn stehe noch nicht fest, das könne noch Monate dauern, sagte Brommann. Gegen Schmid sind noch zwei weitere Verfahren am Landgericht anhängig.

Laut Anklage soll Schmid zwischen 2002 und 2004 rund 2,8 Millionen Mobilcom-Aktien im Wert von rund 14 Millionen Euro nach Liechtenstein verschoben haben – am Insolvenzverwalter vorbei in ein Depot einer Gesellschaft, die seiner Ehefrau gehört haben soll. Zudem soll er rund 2,9 Millionen Euro aus dem Verkauf von Spitzenpferden transferiert haben. Schmids frühere Frau ist in dem Verfahren wegen Beihilfe angeklagt.

Schmids Verteidiger Marc Langrock zeigte sich "nach wie vor zuversichtlich, dass sich die Vorwürfe als haltlos erweisen werden". Der schleswig-holsteinische FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki, der Schmids Ex-Frau vertritt, bezeichnete es als "eher unwahrscheinlich", dass es überhaupt zu einem Prozess kommt. Die Kammer habe das Hauptverfahren nur eröffnet, um die drohende Verjährung zu verhindern. Sie wäre im Juni eingetreten. Vor der Entscheidung über einen Prozessbeginn würde das Gericht noch Gutachten einholen.

Für die Anklage ermittelte die Staatsanwaltschaft seit 2005. Sie ließ Büros in Liechtenstein durchsuchen, Bankmitarbeiter verhören und Akten beschlagnahmen. (anw)