Dotcom darf Einsicht in US-Klageschrift verlangen

Neuseelands Supreme Court ließ die Berufung gegen das Urteil eines niedrigeren Gerichts zu, das Dotcoms Antrag auf Einsicht in die Anklageschrift abgelehnt hatte.

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Von
  • dpa

Internetunternehmer Kim Dotcom (aka Kim Schmitz aka Kimble) geht in seinem Kampf gegen die Auslieferung an die USA in eine neue Runde: Er darf weiter auf volle Einsicht in die US-amerikanische Anklageschrift pochen, entschied (PDF-Datei) das oberste Gericht Neuseelands, der Supreme Court am Donnerstag. Dotcom lebt in Neuseeland. Die USA werfen ihm massive Copyrightverletzungen mit seiner inzwischen geschlossenen Datentauschplattform Megaupload vor. Der gebürtige Kieler weist alle Vorwürfe zurück.

Das oberste Gericht ließ die Berufung gegen das Urteil eines niedrigeren Gerichts zu, das Dotcoms Antrag auf Einsicht in die Anklageschrift abgelehnt hatte. Das niedrigere Gericht hatte gemeint, in einem Auslieferungsverfahren reiche eine Zusammenfassung der Anklagepunkte. Das Verfahren sollte im August beginnen, doch rechnen Rechtsexperten mit Verzögerungen. Dotcom war nach der US-Anklage im Januar 2012 vorübergehend festgenommen und sein Anwesen bei Auckland durchsucht worden. (anw)