Holidaycheck haftet nicht für Hotelbewertung

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass das Onlineportal Holidaycheck nicht für die Bewertungen auf der eigenen Seite haftet. Das klagende Hotel will gegen das Urteil jedoch in Revision gehen.

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Von
  • dpa

Holidaycheck haftet nicht für eine Hotelbewertung auf seiner Internetseite. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden und damit eine Klage der A&O Hotel and Hostels Mitte GmbH in der Berufung abgewiesen. Das Unternehmen wollte Aussagen über Qualitätsmängel in einem Hotelzimmer verbieten lassen. Das Gericht entschied jedoch, Holidaycheck sei als Verbreiter der Tatsachenbehauptung eines Dritten nicht haftbar zu machen. Das Bewertungsportal habe sich die Meinung des Bewerters nicht zu eigen gemacht.

A&O hatte 2010 eine Bewertung der Nutzerin "Sabrina" entdeckt: "Für 37,50 Euro pro Nacht u. Kopf im DZ gabs Bettwanzen." Das Hotel forderte Holidaycheck auf, diesen Eintrag zu entfernen. Holidaycheck und die A&O-Gruppe liefern sich seit längerem juristische Auseinandersetzungen – die auch jetzt nicht zu Ende sein werden. Das Kammergericht ließ eine Revision zu. Die Hotelgruppe hatte bereits früher erklärt, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwirken zu wollen. (mho)