EU-Kommission geht gegen hunderte Klingelton-Anbieter vor (Update)

Bei rund 80 Prozent der Anbieter von Klingeltönen im Internet besteht laut EU-Kommission der Verdacht, dass sie Verbraucherrechte verletzen. Die schwarzen Schafe will Verbraucherschutz-Kommissarin Meglena Kuneva nun "EU-weit verfolgen".

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, will verstärkt gegen unseriöse Anbieter von Klingeltönen für Mobiltelefone vorgehen – und die gibt es offensichtlich zuhauf: Im Juni ließ die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden 558 Webseiten von Klingelton-Anbietern überprüfen, bei 80 Prozent habe sich der Verdacht ergeben, dass sie Verbraucherrechte verletzten, bestätigte eine Sprecherin der Verbraucherschutz-Kommissarin am heutigen Montag einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung.

"Wir werden jeden dieser Anbieter EU-weit verfolgen", verdeutlichte Kuneva gegenüber der Bild-Zeitung. Die Verstöße auf den betroffenen Seiten reichten den Angaben zufolge von unklaren Abo-Regeln bis hin zu irreführenden Preisangaben. In Deutschland wurden demnach 30 Internetseiten überprüft, von denen 20 beanstandet wurden. Die Hälfte der EU-weit überprüften Angebote habe sich explizit an Kinder und Jugendliche gerichtet. Über die Geschäftspraxis der Anbieter hatten sich vor allem Eltern aus Deutschland und den nordischen Ländern beschwert.

Update:

Bei Verstößen gehen die zuständigen nationalen Behörden gegen die Betreiber vor. In Deutschland obliegt das dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zugeordnet ist. Das Bundesamt arbeitet dabei mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Wettbewerbszentrale (WBZ) zusammen.

In der ersten Juni-Woche wurden nach BVL-Informationen rund 30 Internetangebote im Rahmen eines europaweiten sogenannten "Sweeps" untersucht. Zu den betroffenen Unternehmen macht das BVL keine Angaben. Bei festgestellten Verstößen werden die Anbieter durch den vzbv oder die WBZ abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Erste Abmahnungen sind nach Angaben des vzvb bereits verschickt worden. Sollten die betroffenen Unternehmen dem nicht nachkommen, droht ihnen eine Unterlassungsklage. Am kommenden Donnerstag will die EU-Kommissarin einen ersten Bericht zu der Untersuchung vorlegen. (pmz)