Gericht bestätigt Verbot für Link-Portal

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hatte einem Portalbetreiber verboten, eine Seite mit Links zu Porno-Angeboten ins Netz zu stellen, weil ein Altersverifikationssystem fehlt. Mit dem Thema Altersverifikation beschäftigt sich derzeit auch der BGH.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat nach Angaben der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) eine Untersagungsverfügung bestätigt, mit der einem Portalbetreiber verboten wird, weiterhin eine Internetseite ins Netz zu stellen, auf der rund 1.400 Links gelistet sind, die teilweise zu pornografischen Webangeboten führen. Laut NLM können Minderjährige auf diese pornografischen Angebote zugreifen, weil ein geeignetes Altersverifikationssystem fehlt.

Unter Berufung auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) untersagte die NLM dem Betreiber deshalb Ende September die Internetseite weiterhin anzubieten, solange nicht sicher gestellt ist, dass das Angebot durch geeignete technische Maßnahmen wie etwa einem Altersverifikationssystem nur Erwachsenen zugänglich gemacht wird. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg habe sich die Untersagungsverfügung der NLM bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Überprüfung als rechtmäßig erwiesen, teilte die Landesmedienanstalt am heutigen Donnerstag mit. Auch das von der NLM angedrohte Zwangsgeld sei vom Gericht nicht beanstandet worden. Gegen den Beschluss könne aber noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Das Thema Altersverifikation beim Zugriff auf Internet-Pornoseiten beschäftigt derzeit auch den Bundesgerichtshof. In Karlsruhe stehen sich zwei konkurrierende Unternehmen aus dem Altersverifikations-Geschäft gegenüber, die sich schon seit Jahren juristisch bekriegen. Der BGH hat unter anderem zu klären, ob eine einfache Kontrolle von Personalausweisnummer und -ausstellungsort im Rahmen der Jugendschutzbestimmungen ausreicht oder nicht. (pmz)