Petition gegen Wahlcomputer voraussichtlich im November im Bundestag
Die Petition gegen Wahlcomputer, die der Berliner Mathematiker Tobias Hahn vor einem Jahr nach dem Bekanntwerden des Nedap-Hack an den Bundestag richtete, wurde innerhalb der 6-Wochen-Frist von mehr als 45.000 Mitzeichnern unterstĂĽtzt.
Nach Informationen von heise online soll die Petition gegen Wahlcomputer, die der Berliner Mathematiker Tobias Hahn vor einem Jahr nach dem Bekanntwerden des Nedap-Hack an den Bundestag richtete, voraussichtlich Mitte November im Parlament behandelt werden. Die Eingabe fordert die Abgeordneten zur Streichung des Paragraphen 35 im Bundeswahlgesetz auf, der die Stimmabgabe an so genannten "elektronischen Wahlgeräten" zulässt. Die Petition wurde innerhalb der 6-Wochen-Frist von mehr als 45.000 Mitzeichnern unterstützt.Wähler-Selbstkontrolle, Experten ringen um Vertrauen in elektronische Wahlmaschinen, c't 19/07, S. 84
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(Richard Sietmann) /
Der Petitionsausschuss kann dem Plenum empfehlen, die Überweisung an die Bundesregierung zu beschließen, oder – was wahrscheinlicher ist, weil sich die Eingabe in diesem Fall unmittelbar an den Gesetzgeber wendet – den Fraktionen für entsprechende Initiativen zur Kenntnis zu geben. Im Juni hatte der Ausschuss zur Sachaufklärung eine Anhörung durchgeführt und dem Petenten sowie dem Bundesinnenministerium als "Gegenpartei" die Gelegenheit gegeben, ihre Standpunkte den Abgeordneten dazulegen. Zudem beschloss das Gremium, eine ergänzende schriftliche Stellungnahme des Bundesinnenministeriums einzuholen. Diese Stellungnahme liegt jetzt vor, ist aber noch nicht abschließend beraten worden. Das soll voraussichtlich Anfang November geschehen.
Wer derzeit auf der Website der Petition – die aufgrund eines Kooperationsprojektes mit dem schottischen Parlament an der Napier University Edinburgh gehostet wird – den Link "Stand der Bearbeitung" anklickt, erhält noch immer die Rückmeldung "Leider verfügen wir derzeit über keine Rückmeldungen zu dieser Petition". Das Fehlen der Online-Informationen zum Bearbeitungsstand ist nach Auskunft der Bundestagsverwaltung den beschränkten Möglichkeiten des im September abgeschlossenen Modellversuchs zu Online-Petitionen geschuldet. Im kommenden Frühjahr soll der Dienst mit den zusätzlichen Informationen und erweiterten Mitzeichnungsmöglichkeiten – bisher lag die Grenze bei 30.000 Unterschriften, die durch das Einrichten gleichlautender "Ersatzpetitionen" umschifft werden musste – auf einem Server des Bundestags eingerichtet werden.
Zum Thema E-Voting und elektronische Wahlmaschinen siehe auch:
- Wahlcomputer und die Grenzen der Informationsfreiheit
- Digitale Wahlstifte bei Hamburger BĂĽrgerschaftswahl grundgesetzwidrig?
- Niederlande: Aus fĂĽr Nedap-Wahlcomputer