Verfassungsbeschwerde gegen Dresdner Funkzellenabfrage

Zwei linke sächsische Landtagsabgeordnete haben das Bundesverfassungsgericht angerufen, nachdem das Landgericht Dresden die umstrittene Funkzellenabfrage von 2011 größtenteils unbeanstandet gelassen hatte.

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Die sächsischen Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert von der Linksfraktion haben das Bundesverfassungsgericht wegen der großflächigen Rasterung von Mobilfunkdaten im Februar 2011 in Dresden angerufen. Die Polizei hatte die Funkzellen während einer Demonstration gegen einen Neonazi-Umzug in der sächsischen Hauptstadt abgefragt. Betroffen waren insgesamt über eine Million Verbindungs- und Standortinformationen.

Die Kläger sehen den Rechtsweg zum Teil erfolglos ausgeschöpft und haben sich daher an Karlsruhe gewandt. Zehntausende Anwohner sind ihrer Ansicht nach genauso betroffen gewesen wie "friedliche Demonstranten, Journalisten, Abgeordnete und Rechtsanwälte". Besonders intensiv seien die Grundrechtseingriffe während der 48-stündigen Funkzellenabfrage im Bereich der Großenhainer Straße gewesen, erläuterte Neubert. Hier seien "massiv Daten völlig unbescholtener Bürger gesammelt worden".

Die Verfassungsbeschwerde sei stellvertretend für die tausenden Betroffenen eingereicht worden, die mit Name und Anschrift bei den Behörden gespeichert worden seien, führte der Linke aus. Es seien 81.229 Verkehrs- und 35.748 Bestandsdaten namentlich bekannter Betroffener erhoben und gespeichert worden.

Der Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach, der die Kläger in Karlsruhe vertritt, sieht in "dieser massiven staatlichen Ausspähung privater Daten und das Vorgehen der sächsischen Behörden" einen Hinweis darauf, dass Grundrechte generell vernachlässigt würden. Seine Mandanten seien in ihren Rechten auf informationelle Selbstbestimmung und des Telekommunikationsgeheimnisses verletzt worden.

Zuvor hatte das Amtsgericht Dresden in mehreren Fällen seine eigenen Anordnungen zu den Funkzellenabfragen für rechtmäßig erklärt. Das Landgericht stellte Mitte April zwar aufgrund formaler Fehler die Rechtswidrigkeit der Funkzellenabfrage in der Dresdner Südvorstadt fest und ordnete an, dass dabei gespeicherten Informationen gelöscht werden müssen. Auch diese Instanz verwarf aber die Beschwerde gegen die umfangreiche Datenerhebung rund um die Großenhainer Straße. Der Bundestag hatte sich im Februar gegen Anträge von Linken und Grünen ausgesprochen, die Möglichkeit zur Funkzellenabfrage abzuschaffen oder einzuschränken. (anw)