Koalitionspolitiker fĂĽr Ausnahmen bei Online-Durchsuchungen
Wolfgang Bosbach von der CDU und der SPD-Politiker Dieter WiefelspĂĽtz haben sich dafĂĽr ausgesprochen, Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche von heimlichen Online-Durchsuchungen auszunehmen.
Innenexperten der groĂźen Koalition haben sich dafĂĽr ausgesprochen, Computer von Strafverteidigern, Geistlichen und Abgeordneten von heimlichen Durchsuchungen via Internet auszunehmen. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach sagte der Berliner Zeitung: "Auch bei heimlichen Online-Durchsuchungen werden wir eine Schutzregelung finden." Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter WiefelspĂĽtz, betonte: "Bei diesen Berufsgruppen gilt der absolute Schutz. Daran lassen wir nicht rĂĽtteln."
Die Vertreter der Koalition hatten laut dem Bericht am Montagabend Gespräche mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) über die Verankerung der heimlichen Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz geführt. Dabei müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hatte Online-Durchsuchungen für grundsätzlich möglich erklärt, zugleich aber hohe Hürden errichtet. Für den Bund muss nun eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, verlangte dabei Ausnahmen für Berufsgruppen mit besonderem Zeugnisverweigerungsrecht.
Mit dem Thema heimliche Online-Durchsuchungen wird sich auf Antrag der GrĂĽnen diese Woche auch der Bundestag in einer aktuellen Stunde befassen.
Siehe zur aktuellen Entscheidung ĂĽber die heimliche Online-Durchsuchung von PCs:
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Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
(anw)