Koalitionspolitiker für Ausnahmen bei Online-Durchsuchungen

Wolfgang Bosbach von der CDU und der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz haben sich dafür ausgesprochen, Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche von heimlichen Online-Durchsuchungen auszunehmen.

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Innenexperten der großen Koalition haben sich dafür ausgesprochen, Computer von Strafverteidigern, Geistlichen und Abgeordneten von heimlichen Durchsuchungen via Internet auszunehmen. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach sagte der Berliner Zeitung: "Auch bei heimlichen Online-Durchsuchungen werden wir eine Schutzregelung finden." Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, betonte: "Bei diesen Berufsgruppen gilt der absolute Schutz. Daran lassen wir nicht rütteln."

Die Vertreter der Koalition hatten laut dem Bericht am Montagabend Gespräche mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) über die Verankerung der heimlichen Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz geführt. Dabei müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hatte Online-Durchsuchungen für grundsätzlich möglich erklärt, zugleich aber hohe Hürden errichtet. Für den Bund muss nun eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, verlangte dabei Ausnahmen für Berufsgruppen mit besonderem Zeugnisverweigerungsrecht.

Mit dem Thema heimliche Online-Durchsuchungen wird sich auf Antrag der Grünen diese Woche auch der Bundestag in einer aktuellen Stunde befassen.

Siehe zur aktuellen Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung von PCs:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(anw)