EU-Datenschützer fordern besseren Schutz vor Profilbildung

Die "Artikel-29"-Gruppe fordert in der geplanten EU-Datenschutzverordnung schärfere Vorgaben dagegen, persönliche Daten zu Profilen zu verknüpfen. Solche Informationen zu rastern sei zu einer großen Gefahr für die Privatsphäre geworden.

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Die "Artikel-29"-Gruppe fordert in der geplanten EU-Datenschutzverordnung schärfere Vorgaben dagegen, persönliche Daten zu Profilen zu verknüpfen. Solche Informationen zu sammeln, zusammenzuführen und zu rastern sei zu einer der größten Gefahren für die Privatsphäre geworden, schreiben die in dem Gremium versammelten EU-Datenschutzbeauftragten in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme. Die Politik müsse dem entgegenwirken.

Profiling ermögliche es Firmen und öffentlichen Einrichtungen, Aspekte der Persönlichkeit der Betroffenen auszumachen und zu analysieren, konstatieren die Datenschützer. So könnten auch Verhalten, Interessen und Gewohnheiten antizipiert werden. Zudem wüssten die Betroffenen meist nicht, dass von ihnen ein Profil gebildet wird; so würden sie in ihrer informationellen Selbstbestimmung beeinträchtigt. Das sei eine große Herausforderung, weil personenbezogene Daten im Internet breit verfügbar seien und Alltagsgegenstände wie Smartphones eine große Menge solcher Informationen verarbeiteten. Auch der Trend zu "Big Data" müsse hier einbezogen werden.

Die Datenschützer verlangen, Profiling in der EU-Datenschutzreform klar zu definieren. Dabei müsse jede Form der automatischen Verarbeitung persönlicher Daten erfasst werden, wenn die Persönlichkeit oder einige ihre Aspekte untersucht und vorhergesagt werden soll. Das gelte besonders für die Analyse der Gesundheit, der wirtschaftlichen Situation, der Arbeitsleistung, Präferenzen, des Aufenthaltorts oder der Fortbewegung.

Die europäischen Datenschutzregeln sollten nach Meinung der Artikel-29-Gruppe stärkere Transparenzbestimmungen und Informationspflichten rund um die Profilbildung sowie größere Verantwortlichkeiten und Haftungsvorgaben für diejenigen enthalten, die persönliche Informationen speichern, beispielsweise Auflagen zur Anonymisierung oder Pseudonymisierung. Dem vorgesehenen neuen Europäischen Datenschutzausschuss müsse eine tragende Rolle bei der Interpretation und Anwendung der Profiling-Bestimmungen zukommen. (anw)