Dänemark: Vorratsdatenspeicherung wenig hilfreich

Das dänische Justizministerium hat erklärt, dass die Vorratsdatenspeicherung bei der Strafverfolgung wenig hilft. Derweil hat der EuGH Schweden zu 3 Millionen Euro Strafe verdonnert, da es die Richtlinie dazu verspätet umgesetzt wurde.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 51 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Die Vorratsdatenspeicherung ist vor allem bei der Aufklärung von Straftaten im Internet nicht hilfreich. Das geht aus einem Bericht hervor, den das dänische Justizministerium nun vorgelegt hat. Das sogenannte Session Logging, also das Protokollieren von Onlinesitzungen von Nutzern, habe vielmehr "schwere praktische Probleme hervorgerufen", heißt es in der Analyse auf Basis der fünfjährigen Erfahrung. Die Polizei habe mit den von den Providern gelieferten Daten nichts anfangen können. Dies habe sich herausgestellt, als die Verbindungsinformationen erstmals konkret während einer Ermittlung herangezogen werden sollten. Die Resultate decken sich mit mehreren deutschen wissenschaftlichen Untersuchungen, wonach die Vorratsdatenspeicherung für Strafverfolger wenig Wert hat und die Aufklärungsquote nicht verbessert.

Die Vorratsdatenspeicherung hat in Dänemark nicht viel gebracht.

Unterdessen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Schweden am Donnerstag zur Zahlung einer pauschalen Geldstrafe in Höhe von 3 Millionen Euro verdonnert, da es die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verspätet umgesetzt hat. Die Luxemburger Richter hatten das skandinavische Land in dem Fall bereits 2010 der Verletzung des EU-Vertrags für schuldig befunden. Geklagt hatte beide Male die EU-Kommission, die über die nationalen Implementierungen der europäischen Vorgaben zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren wacht.

Von einem Zwangsgeld für jeden Tag des damals noch andauernden Rechtsverstoßes sah der EuGH 2010 ab. Die schwedische Regierung hatte seinerzeit ins Feld geführt, dass ihre Meinungsbildung nicht abgeschlossen sei, ob die Richtlinie die Privatsphäre der Bürger verletze und einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundrechte und die europäische Menschenrechtskonvention darstelle. Nach einem Regierungswechsel legte die Exekutive in Stockholm ein Jahr später einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor, den das Parlament im vergangenen Jahr verabschiedete. Das Gesetz trat Anfang Mai 2012 in Kraft.

Brüssel hatte Schweden in der Zwischenzeit erneut vor den EuGH zitiert und angegeben, dass Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist durch das Versäumnis "negative Auswirkungen für den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation und die Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit der Polizei- und Justizbehörden in Fällen schwerer Kriminalität zu befürchten" seien. Die Kommission forderte dabei auch erneut ein tägliches Zwangsgeld.

Dem folgte das Luxemburger Gericht nicht sondern beließ es bei der einmaligen Strafzahlung. Es begründete das Urteil mit der Dauer der Vertragsverletzung und dem möglichen Schaden für Einzelne und die Gesellschaft, der entstanden sein könnte. Weiter stellte der EuGH klar, dass sich ein Mitgliedsland nicht auf interne Auseinandersetzungen berufen könne, wenn es europäischen Rechtsauflagen nicht nachkomme.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz bezeichnete es in einer ersten Reaktion als "Preis der Freiheit", dass nun jeder der 9,5 Millionen schwedischen Bürger letztlich pro Jahr 6 Cent als Strafe zahlen müsse. Zugleich betonte der Liberale, dass das Urteil keine direkten Auswirkungen auf das ebenfalls laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland habe. Dieses befinde sich auf der ersten Klagestufe, in der es nicht um Strafzahlungen gehe. (mho)