US-Gericht: Recht auf freie Meinungsäußerung schließt Spam-Versand nicht ein

Ein Massen-Spammer hatte gegen das Anti-Spam-Gesetz des US-Bundesstaats Virginia geklagt, auf dessen Grundlage er zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. Zu einer einstimmigen Entscheidung kamen die Richter allerdings nicht.

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Von
  • Felix Longolius

Das Versenden von Spam-Mails gehört nicht zum Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Freedom of Speech), hat der oberste Gerichtshof von Virginia entschieden. Ein Spam-Versender hatte gegen das Anti-Spam-Gesetz des Bundesstaats geklagt ,auf dessen Grundlage er im Jahr 2004 zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. Unumstritten war die Supreme-Court-Entscheidung allerdings nicht: Nur vier der sieben Richter sehen das Gesetz im Einklang mit der amerikanischen Verfassung.

Nach dem Anti-Spam-Gesetz von Virginia ist das Versenden von Mails verboten, die durch manipulierte Kopfzeilen oder andere Daten betrügerisch ihre Herkunft verschleiern, und wird mindestens als schwere Ordnungswidrigkeit verfolgt. Den Straftatbestand eines Verbrechens erfüllt, wer in einem bestimmten Zeitraum eine große Anzahl solcher unerwünschten Mails versendet, und zwar 10.000 in 24 Stunden, 100.000 in 30 Tagen oder eine Million in einem Jahr.

Für zu breit angelegt hält beispielsweise Richterin Elizabeth Lacy das Anti-Spam-Gesetz, weil dadurch auch alle anderen anonymen Massen-E-Mails, die zum Beispiel politische, religiöse oder andere durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützte Inhalte betreffen, verboten seien. Virginias oberster Rechtspfleger Bob McDonnell bezeichnet das Urteil hingegen als historischen Sieg im Kampf gegen Internet-Straftaten. Spam bedrohe die "Online-Revolution", die gerade für Virginias Wachstum wichtig sei.

Der Anwalt des Verurteilten wies gegenüber US-Medien auf die Geschichte Virginias als Heimat des ersten Zusatzes der US-Verfassung hin, der das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiere. Er argumentierte ähnlich wie Richterin Lacy, dass das Gesetz den Versand von anonymen Massen-E-Mail kriminalisiere, selbst wenn diese für eine Petition oder die Bewerbung von Religion genutzt werden sollen. Jeremy S. galt als seinerzeit als einer der größten Spam-Versender weltweit. Er soll damit bis zu 750.000 US-Dollar (493.000 Euro) monatlich eingenommen haben. (flo)