Karlsruhe setzt Lissabon-Vertrag "Leitplanken"

Eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz ist nur über Änderungen der in ihrer jetzigen Form verfassungswidrigen Begleitgesetze möglich.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 244 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Peter Mühlbauer

Das Bundesverfassungsgericht entschied heute über mehrere Klagen gegen den Vertrag von Lissabon. Das Vertragswerk soll der Europäischen Union eine einheitliche Struktur geben; er soll den gescheiterten Vertrag über eine europäische Verfassung ersetzen.

Die obersten Verfassungshüter Deutschlands stellten im Urteil nun fest, dass der Vertrag nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn die in ihrer jetzigen Form verfassungswidrigen Begleitgesetze dazu geändert werden. Unter anderem legten die Karlsruher Richter fest, dass der Bundestag bei EU-Entscheidungen stärkere Mitspracherechte bekommen muss.

Da solch eine "Leitplankensetzung" als wahrscheinlichste Entscheidung galt, wurde für den morgigen Mittwoch bereits im Vorfeld eine Bundestagsdebatte angesetzt, auf der eine Gesetzesänderung in die Wege geleitet werden soll. Weil die Sitzungsperiode offiziell am Freitag endet, wird mit Sondersitzungen während der Sommerpause gerechnet.

Außer in Deutschland ist der Vertrag auch in Polen, Tschechien und Irland noch nicht ratifiziert. In Irland, wo der Vertrag vom Volk abgelehnt wurde, ist für den Herbst eine zweite Abstimmung darüber vorgesehen. Dafür wurden der dortigen Regierung in einem Zusatzprotokoll besondere Rechte eingeräumt, welche wiederum die Gültigkeit der Ratifizierung in den anderen Ländern in Frage stellen.

Mehr dazu auf Telepolis (pem)