Patentamt: DigiProtect ist vorerst keine Verwertungsgesellschaft

Die Firma mit dem Werbeslogan "Turn piracy into profit" war in einer Vielzahl von Abmahnfällen aufgefallen.

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Von
  • Peter Mühlbauer

Das deutsche Patent- und Markenamt hat in einem Verfahren gegen die Firma DigiProtect entschieden, dass diese derzeit nicht als Verwertungsgesellschaft einzustufen ist. Hätte das DPMA anders entschieden, dann hätte DigiProtect für seine Arbeit einer Erlaubnis nach § 1 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes bedurft.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es an der Wahrnehmung von Rechten "für Rechnung" fehle und dass DigiProtect insbesondere keine Treuhandstellung "bei der Auswertung der ihr eingeräumten Rechte im Bereich von so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken im Internet" einnehme. Das DPMA erklärte gegenüber Telepolis auf Nachfrage, damit sei gemeint, dass DigiProtect bei der Wahrnehmung der Rechte selbst Gewinnerzielungsabsichten verfolgt und diese nicht nach Abzug der Verwaltungskosten an die Rechteinhaber ausschüttet.

Aus dem Unternehmen war ein Vertragstext an die Öffentlichkeit gelangt, in dem DigiProtect die "ausschließlichen Rechte" daran übertragen werden, einen Film "über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten und öffentlich zugänglich zu machen". Ob das Unternehmen, das mit dem Slogan "Turn piracy into profit" wirbt, Filme wirklich anbietet, blieb bisher im Unklaren: In jedem Fall nutzte es aber die erworbenen Monopolrechte in einer Vielzahl von Fällen, um andere "Anbieter" dieser Filme in Tauschbörsen abzumahnen und Lizenzgebühren beziehungsweise "pauschalen Schadensersatz" zu verlangen. (pem)