Schweizer Nationalrat stimmt endgültig für Einsatz von Tasern

Nein, ja, nein, ja, nein, ja – auch nach der jeweils dritten Abstimmung bleiben die unterschiedlichen Positionen von Nationalrat und Ständerat in der Frage, ob Taser im Rahmen von Zwangsanwendungen genutzt werden dürfen, erhalten.

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Von
  • Tom Sperlich

Zum dritten und letzten Mal hat die große Kammer des Schweizer Parlaments (Nationalrat) am Donnerstag in der Debatte um das "Zwangsanwendungsgesetz" für den Einsatz von Elektroschockgeräten (sogenannte "Taser"-Waffen) gestimmt. In dem Gesetz geht es beispielsweise um die "Anwendung polizeilichen Zwangs im Zuständigkeitsbereich des Bundes etwa bei 'Rückführungen von Ausländern'".

Der Nationalrat folgte damit erneut der Empfehlung seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-NR), die sich nach einem Stichentscheid für den Taser ausgesprochen hatte. In der Nationalratssitzung fiel die Entscheidung für den Einsatz von Elektroschockgeräten mit 92 zu 85 Stimmen. Da sich die kleine Kammer des Parlaments und Vertretung der Kantone (Ständerat) ihrerseits dreimal gegen den Einsatz von Tasern auf Bundesebene entschieden hat, muss die Vorlage nun in die sogenannte "Einigungskonferenz", wo sich Kommissionen beider Kammern des Themas annehmen.

Findet die Einigungskonferenz eine Verständigungslösung, stimmen die Räte in der Schlussabstimmung über den Vorschlag ab. Kommt aber auch in der Einigungskonferenz keine Einigung zustande oder lehnt einer der Räte den Kompromiss am Ende ab, gilt die ganze Vorlage als nicht zustande gekommen und wird von der Geschäftsliste gestrichen. (Tom Sperlich) / (pmz)