Schwarz-Gelb lehnt Haftungsklarstellung für WLAN-Betreiber ab

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat einen Antrag der SPD-Fraktion abgeschmettert, wonach die Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung für Hotspot-Anbieter überprüfen und einen Gesetzentwurf dazu vorlegen sollte.

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Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch einen Antrag der SPD-Fraktion abgeschmettert, wonach die Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung für Hotspot-Anbieter überprüfen und einen Gesetzentwurf dazu vorlegen sollte. Die Sozialdemokraten wollten damit klargestellt wissen, in welchen konkreten Grenzen die Betreiber offener WLAN-Zugänge Datensicherheit, Datenschutz und das Kommunikationsgeheimnis wahren sollten. Sie hatten zudem angeregt, die Haftungsbeschränkung für Zugangsanbieter aus dem Telemediengesetz (TMG) auf Funknetzbetreiber auszudehnen.

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP lehnten das Vorhaben aber nun ab. Sie wollen die Behandlung der Frage der Störerhaftung im Bundesjustizministerium abwarten. Liberale warnten zudem schon vorab, dass die Haftungsprivilegien für klassische Internetprovider mit zahlreichen Speicher- und Auskunftspflichten einhergingen und diese WLAN-Betreiber vor Herausforderungen stellen könnten. Die Grünen und die Linken enthielten sich der Abstimmung. Letztere haben einen eigenen Gesetzentwurf zu dem Thema eingebracht. Demnach sollen Funknetzanbieter auch von Unterlassungsansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen freigestellt werden, die vielen Café-Besitzern in Folge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zusetzen. Ein reiner Prüfauftrag geht ihnen nicht weit genug.

Experten hatten sich in einer parlamentarischen Anhörung vor allem im Interesse kleinerer WLAN-Betreiber dafür ausgesprochen, ein "Vollzugsdefizit" im TMG zu schließen und die Haftungsfreistellungen zu verdeutlichen. Die Bundesregierung hält eine gesetzliche Beschränkung des Risikos von Anbietern offener Funknetze dagegen "weder für geeignet noch für erforderlich". Sie möchte die Klärung möglicherweise verbleibender Rechtsfragen den Gerichten überlassen. Das Votum des Bundestagsausschusses muss noch vom Plenum bestätigt werden, was als Formsache gilt. (anw)