PayPal gratuliert Nutzern versehentlich zum 500-Euro-Gewinn

Wer eine Mail in seinem Posteingang findet, laut der der bei einem PayPay-Gewinnspiel 500 Euro abgeräumt hat, sollte das Geld besser noch nicht verplanen: Die Mail ist ein Versehen, gewonnen hat noch niemand.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Ronald Eikenberg

"Sie haben 500 Euro gewonnen" – diese freudige Botschaft verschickte PayPal am heutigen Freitag per Mail an etliche Kunden. Auch in der c't-Redaktion gingen mehrere Gewinnbenachrichtigungen ein, die keinen Zweifel daran lassen, dass der Empfänger allen Grund dazu hat, das Wochenende zu genießen. Es heißt wortwörtlich: "Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern! Schauen Sie gleich mal in Ihrem PayPal-Konto nach, denn dort haben wir Ihnen die 500 Euro gutgeschrieben".

Den versprochenen 500-Euro-Gewinn wollen viele, kriegen ihn aber nicht.

Wer das tut, wird jedoch enttäuscht – die versprochenen Gutschriften gab es nicht. Als wir uns bei der PayPal-Pressesprecherin nach dem Verbleib des Gewinns erkundigten, wurde auch klar, warum: "Leider ist diese E-Mail aufgrund eines technischen Fehlers versendet worden", erklärte PayPal gegenüber heise Security. Die Verlosung habe noch gar nicht stattgefunden, man entschuldigt sich für die Panne.

Laut PayPal ging die versehentliche Gewinnbenachrichtigung nur an "einige" Kunden, allerdings hat das Problem offensichtlich erheblich größere Dimensionen: Nicht nur bei uns sind mehrere der Gewinn-Mails eingegangen, wir wurden auch von zahlreichen Lesern informiert. Die Facebook-Seite von PayPal Deutschland hat sich inzwischen zur zentralen Anlaufstelle für enttäuschte "Gewinner" entwickelt. Dort findet man bereits einige hundert Kommentare zu der peinlichen Mail-Panne.

heise Security liegen bereits Kopien von Briefen an PayPal vor, in denen Kunden den eindeutig versprochenen Gewinn mit Verweis auf Paragraph 661a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einfordern. Dort heißt es: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

Auf Grundlage dieses im Jahr 2000 eingeführten Paragraphen wurden bereits Unternehmen zur Zahlung des versprochenen Gewinns verurteilt. Ob die vermeintlichen Gewinner im aktuellen Fall damit Aussicht auf Erfolg haben, ist unklar. Immerhin handelt es sich eindeutig um einen Fehler – auf der Gewinnspielseite verspricht PayPal lediglich zehn Gewinne pro Woche. PayPal kann sich jetzt auf § 119 des BGB berufen und seine Gewinnbenachrichtigungen wegen Irrtums anfechten. Dazu müsste das Unternehmen die betroffenen Kunden allerdings noch mal persönlich darüber informieren, dass es sich um einen Fehler handelt. Dies ist bislang nicht passiert.

Dies ist übrigens nicht der erste Mail-Fauxpas, den sich PayPal diese Woche leistet: Anfang der Woche ging eine Mail mit dem Betreff "Ihr PayPal-Kontostand Mai 2013" um, die den Empfänger dazu aufforderte, sich bei PayPal einzuloggen und – ohne konkreten Anlasse – den Kontostand zu kontrollieren. Bei vielen Kunden ließ die Mail zu Recht die Alarmglocken schrillen, schließlich bedienen sich auch Phisher genau solcher Mittel, um PayPal-Zugangsdaten abzugreifen.

Siehe dazu auch bei heise Security:

(rei)